IFHandwerk e.V.

Wolfsburg: Schwarzarbeitsfahnder unter Schwarzarbeitsverdacht

Pikant: Die Verfolger von Handwerkern ohne Meisterbrief als Schwarzarbeiter stehen selbst unter Schwarzarbeitsverdacht! Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte der Zoll etwa 100 Aktenordner. Die Kreishandwerkerschaft Wolfsburg wird der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung beschuldigt. Denn im Baugewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich verboten. Illegale Arbeitnehmerüberlassung gilt als Schwarzarbeit.

Das sei alles mit den zuständigen Behörden abgesprochen, entschuldigte sich Kreishandwerkerschafts-Geschäftsführer Karl-Heinz Duwe gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Der Verleih von Bauarbeitern wurde bis auf Weiteres eingestellt.

Der IFHandwerk e.V. fragt: Kannte sich die Kreishandwerkerschaft, die seit vielen Jahren selbst einen Ermittler zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beschäftigt, nicht genügend aus im Schwarzarbeitsrecht? Oder misst sie mit zweierlei Maß und wusste genau, was sie tat?

Wenn die Handwerksorganisationen kleine Handwerker ohne Meisterbrief verfolgen, verweisen sie stets auf eine erhöhte Erkundigungspflicht. Vielleicht aber ist das Schwarzarbeitsgesetz selbst für die Verfolger zu kompliziert.

Der Anfrageservice des IFHandwerk e.V. zeigt: Die Behörden wissen selbst nicht, was erlaubt ist und was verboten ist. Wie sollen es kleine Handwerksbetriebe wissen.