Eines unserer Mitglieder wurde von der Verfolgungsbehörde dazu gedrängt, auf seine Rechtsmittel zu verzichten. Seit zwei Jahrzehnten ist er nach einer Beratung der Handwerkskammer Lübeck nun als Ölfeuerungsmonteur selbstständig. Am 11.6 2003 hatte er eine vom Amtsgericht Plön angeordnete Hausdurchsuchung, die zu dem Bußgeldbescheid des Kreis Ostholsteins vom 20.6.2003 führte. Seine dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht Eutin wurde am 26.9.2003 zurückgewiesen, die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Begründung dieser Entscheidung ist der von der Verwaltungsbehörde herbeigeführte Rechtsmittelverzicht. Seine dagegen einzulegende Verfassungsbeschwerde unterstützt der IFHandwerk ausdrücklich, da in dem gesamten Vorgang aus unserer Sicht diverse Merkwürdigkeiten nicht aufgeklärt wurden.