Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit verabschiedet. Zu der Pressemitteilung des ZDH (Nr. 10/2004) erklärt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle:
„Der ZDH betreibt systematische Desinformationspolitik. Die Bundesregierung focussiert den Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit keineswegs auf die Beschäftigung von Putzfrauen – das ist Quatsch! Und das weiß Dieter Philipp.
Dass allerdings eine Verletzung der Handwerksordnung zukünftig nicht mehr als Schwarzarbeit eingestuft werden soll, ist konsequent, obwohl das Dieter Philipp nicht gefällt. Das Handwerk ist der einzige Wirtschaftszweig, bei dem die Verletzung von Standesrecht als Schwarzarbeit eingestuft wird. Handwerksorganisationen haben auch ein wirtschaftliches Interesse an der Diskriminierung von Handwerkern ohne Meisterbrief. Das kritisieren wir als eklatanten Gesetzes-Missbrauch! Andere Berufsvertreter wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte werden hier benachteiligt.
Der prominenteste Wissenschaftler zur Schwarzarbeit Prof. Schneider aus Linz vertritt (wie wir) nicht die Position des ZDH. Er wird am 27. März auf einer Tagung des IFHandwerk und der Friedrich-Naumann-Stiftung in Gummersbach seine Sichtweise vortragen. Anmeldungen sind noch möglich. Der ZDH ist herzlich eingeladen.“
Dass zulassungspflichtige Handwerksarbeiten zukünftig nur noch nach der Handwerksordnung verfolgt werden können und nicht mehr nach dem Schwarzarbeitsgesetz (wie heute), begrüßt der IFHandwerk e.V. uneingeschränkt. Denn heute noch können auch normale Bürger Auftraggeber mit bis zu 100.000€ Geldstrafe bestraft werden! Michael Wörle: „Dem Bundesfinanzministerium ist, von einzelnen Kritikpunkten abgesehen, erstmals ein gute, in sich stimmige Fassung des Schwarzarbeitsgesetzes gelungen, das noch immer Grundlage massiven Missbrauchs ist. Insofern unterstützt der IFHandwerk das Anliegen der Bundesregierung, weil unter Schwarzarbeit zukünftig im Kern nur noch die Steuer und Abgabenhinterziehung verfolgt werden und nicht ein überkommenes Ständeberufsrecht geschützt werden soll.“