IFHandwerk e.V.

Muss Handwerkern ohne Meisterbrief ihr Bußgeld zurückerstattet werden?

Brandenburg geht richtigerweise als erstes Bundesland offensiv die Frage an, ob Handwerkern ohne Meisterbrief für unrechtmäßige Verfolgung Schadenersatz gezahlt werden muss. Der zuständige Referatsleiter schrieb am 20.8.2004 an den IFHandwerk e.V., dass wegen der unklaren Definitionen der Handwerksordnung zu handwerklichen Tätigkeiten Laien einen Klärungsbedarf und rechtsstaatlicher Auskunftsanspruch haben, welche Tätigkeiten zwingend einer Meisterprüfung bedürfen und welche Tätigkeiten in welchem Umfang ohne weitere Voraussetzungen… ausgeübt werden dürfen. Auskunftspflichtig sind in erster Linie die für das Handwerksrecht zuständigen Behörden und Gewerbeämter, nicht die Handwerkskammern. Diese müssen sich schriftlich äußern und selbstverständlich für Ihre Auskünfte haften! Man darf Sie nicht auf die Klärung in einem Bußgeldverfahren verweisen.

Wenn Sie sich verständlicherweise nicht trauen, die Zulassungsfragen mit den für die Verfolgung zu Ahndung zuständigen Landesbehörden zu klären, lassen Sie sich vom IFHandwerk e.V. helfen. Rufen Sie an: 040 – 399 00 332.

Das vollständige Schreiben im Wortlaut finden Sie unter den Fachartikeln im internen Bereich dieser Homepage.