Eine neue EU-Richtlinie zur Beseitigung von Hindernissen bei der Dienstleistungserbringung schürt die Hoffnung, dass der Meisterzwang doch noch fällt. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll das Herkunftslandprinzip durchsetzen.Das bedeutet, dass für ausländische Handwerker und andere Dienstleister auch in Deutschland das Standesrecht ihres Heimatlandes gelten würde und nicht das schärfere deutsche Recht. Dagegen bleibt es bei Verträgen mit Verbrauchern beim derzeitigen Recht. Wenn diese Regelung umgesetzt wird können deutsche Handwerker ganz problemlos Firmen im EU-Ausland gründen und von dort aus ganz legal in Deutschland Dienstleistungen erbringen, ohne dass das deutsche Handwerksrecht sie gängeln wird.
Während die einen Ängste schüren, dass bald Horden ausländischer und unqualifizierter Dienstleister wie Heuschrecken über Deutschland herfallen, schiefe Häuser bauen und falsche Medikamente verabreichen, fordert der Zentralverband des deutschen Handwerks eine Nachbesserung der Richtlinie. Damit soll ihr der mit deutschem Handwerksrecht unvereinbare Zahn gezogen werden. Bundeskanzler Schröder machte die Richtlinie inzwischen zur Chefsache. Noch ist offen, ob die Richtlinie, die deutsche Verwaltungshürden reduzieren wird, Gesetz wird. Befürworter beschwichtigen: „Ein Meisterbrief allein garantiert noch lange keine gute Arbeit. Umgekehrt wird, wer schlecht arbeitet, sich auf Dauer nicht am Markt halten können“. So der Kommentator der Financial Times Deutschland.