Nordrheinwestfälische Handwerkskammer diskriminiert polnische Fliesenleger – ein Fall für die Rechtsaufsicht der Landesregierung
SPD-Chef Müntefering hat im Bundestag öffentlich versprochen, er werde mithelfen, 56 polnische Fliesenleger als Illegale zu bekämpfen. Deren Verhalten ist aber nicht illegal!
Müntefering hatte wörtlich erklärt: „Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.“
Die Düsseldorfer Handwerkskammer will nach der öffentlichen Debatte den Druck auf Scheinselbstständige erhöhen. Ob diese wirklich scheinselbstständig sind, so hat den Sprecher der Kammer Ass. Gerrit Dieckmann gegenüber dem IFHandwerk e.V. zugegeben, interessiert die Kammer nicht. Mit einem Nachweis der gewerblichen Nutzbarkeit der Adresse, unter der polnische Handwerker gemeldet sind, will die Kammer deren Gewerbetätigkeit erschweren, auch wenn diese handwerksrechtlich erlaubt ist. Ist die Kammer Münteferings Gesandter?
IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle erklärt hierzu: „Hier soll mit offensichtlich untauglichen Mitteln die Handwerksordnung wieder mal als Konkurrenzschutz missbraucht werden. Opfer sind polnische und deutsche Handwerker ohne Meisterbrief. Das zeigt nur, dass das deutsche Handwerk noch nicht fit für die europäische Union ist.“
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ANHANG: Warum Müntefering Unrecht hat. Ausführliche Stellungnahme des IFHandwerk e.V.
Müntefering treibt EU-Handwerker ins Reisegewerbe und Debatte über Scheinselbstständige kann für die Krankenversicherungen teuer werden.
In der Rede des SPD-Fraktionsführers am 12.5.2005 im Deutschen Bundestag zur europäischen Verfassung kam es zum Schlagabtausch mit Oppositionsführerein Angela Merkel.
Aus der Rede Müntefering`s: „Ich will auf den Schlenker, den Sie, Frau Merkel, gemacht haben, eingehen; ich hatte dieses Thema sowieso vorgesehen. Wenn Sie Näheres über die 50 Fliesenleger in Köln wissen, auf die Sie eingegangen sind, dann bitte ich Sie sehr herzlich: Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.“
Müntefering verkennt in seiner Rede, dass vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber dem deutschen Gewerbetreibenden rechtlich keine Bedingungen an eine gewerbliche Niederlassung gestellt werden. Müntefering verkennt auch, dass u. a. ein Fliesenleger der ohnehin nur gegenüber einem gewerblichen Auftraggeber Leistungen anbietet und erbringen will, prinzipiell keine gewerbliche Niederlassung benötigt. Diese Tatsache hat man, gegenüber dem IFHandwerk e. V., mittlerweile auch seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eingesehen, nachdem zuvor der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Gerd Andres anlässlich einer Pressekonferenz vorgetragen hat (aus der eigenen Veröffentlichung des Bundesministeriums):
„Zunächst zum Thema ‚Fliesenleger’. Hier zeigt sich exemplarisch der Versuch, die EU-Regeln zum grenzüberschreitenden Niederlassungsrecht zu umgehen. Der Europäische Gerichtshof hat klar entschieden, dass eine Niederlassung einer ‚festen Einrichtung’, also z.B. eines Büros oder Lager- bzw. Geschäftsräumen, bedarf. Eine „Schlafstelle“ in einer Kleinwohnung stellt keine Niederlassung dar! Hier obliegt den Handwerkskammern eine Prüfpflicht, bevor sie Anmeldungen entgegennehmen und solche „Niederlassungen“ in das Verzeichnis (§§ 18, 19 HandwO) aufnehmen; bereits erfolgte Eintragungen in das Verzeichnis können von Amts wegen gelöscht werden. Damit wäre die Grundlage gegeben, den betroffenen Personen unter Hinweis auf das EU-Recht die vorgesehene Erwerbstätigkeit zu untersagen.“.
Da es sich nicht um eine Anmeldung sondern lediglich um eine Anzeigepflicht handelt ist die Handwerkskammer verpflichtet, die Anzeige ohne Wenn und Aber entgegenzunehmen und den Gewerbetreibenden gem. § 19 der HandwO einzutragen. Damit fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, wonach die Handwerkskammern die vorgenannte Überprüfung vornehmen könnten. Der IFHandwerk e. V. hat in diesem Zusammenhang ermittelt, dass die Öffentlichkeit bisher unzutreffend über die Rechte der Handwerkskammer informiert wurde; es gab hierzu lediglich einen Gesetzesentwurf, der aber verworfen wurde. Dass die Handwerkskammer eine Erwerbstätigkeit unterbinden kann, verstößt nicht nur gegen EU-Recht, sondern dürfte auch auf verfassungsrechtliche Hindernisse stoßen. Der Wegfall einer gewerblichen Niederlassung ermöglicht die Fortsetzung der gewerblichen Tätigkeit im Reisegewerbe nach § 55ff. GewO und hilft somit nicht, eine gewerbliche Erwerbstätigkeit gänzlich zu unterbinden. Somit stehen die Chancen schlecht, dass Müntefering und die Handwerkskammer Düsseldorf Wort halten können. Es widerspricht auch dem Geist der europäischen Einigung. Für selbstständige Polen gilt die Freizügigkeit. Die polnische Botschaft verfolgt dieses sehr genau.
Für eine legale Erwerbstätigkeit der Fliesenleger aus dem neuen EU-Beitrittsgebiet ist es daher unbeachtlich, wie diese untergebracht sind. Dem EU-Vertrag zufolge dürfen nationale Gesetze nicht verschärft werden, wenn dadurch der Marktzugang EU-Gewerbetreibende erschwert oder unmöglich gemacht werden soll.
Eine in diesem Zusammenhang geführte Diskussion bzw. Verfolgungsmaßnahmen wegen Scheinselbstständigkeit gegenüber diesen EU-Handwerkern könnte wegen des Gleichheitsgrundsatzes zudem auch für die Krankenkassen teuer werden!
Einem informellen Gespräch zufolge seitens des IFHandwerk e.V. sind Befürchtungen begründet, dass bisher nicht krankenversicherte deutsche Unternehmer einen erleichterten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall haben würden, wenn sie als Scheinselbständige eingestuft würden. Scheinselbstständige kosten die gesetzliche Krankenversicherung dann richtig viel Geld.