Existenzgründer brauchen keine Betriebsstätte
Handwerkskammer behindert zu Unrecht deutsche und polnische Existenzgründer ohne Meisterbrief im Fliesenlegerhandwerk
Wer keine oder keine zur gewerblichen Nutzung zugelassene Betriebsstätte nachweisen kann, darf sich trotzdem selbstständig machen. Einige Handwerkskammern rechtfertigen ihre Betriebsstättenforderung mit Hinweis auf aktuelle Fälle angeblich illegal arbeitender polnischer Fliesenleger in Düsseldorf, Köln und Neuss. „Unsere Auffassung muss nun auch die Handwerkskammer Düsseldorf akzeptieren“, argumentiert IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle. Die Kammer hat ihre anders lautende Presseerklärung vom 26. April 2005 inzwischen zurückgezogen. „Somit ist der Versuch endgültig gescheitert, deutsche und polnische Fliesenleger ohne Meisterbrief über eine Zurückweisung ihrer Gewerbeanzeige zu diskriminieren. Die Handwerkskammer muss bei Vorliegen aller Voraussetzungen auch deutsche und polnische Fliesenleger ohne Meisterbrief eintragen. Zu diesen Voraussetzungen gehört keine Betriebsstätte“, erklärt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle.
„Mit der öffentlichkeitswirksamen Gängelung der 50 polnischen Fliesenleger wird Schindluder mit den Grundfreiheiten von Polen und Deutschen gleichermaßen getrieben. Die Handwerkskammer legt das Handwerks- und Gewerberecht jeden Tag anders aus“, kritisiert Wörle. Aus diesem Grund fordert der IFHandwerk e.V. nun die Stadtverwaltung Düsseldorf in einem Brief auf, unmissverständlich zu erklären, dass die hohen Anforderungen an die gewerbliche Niederlassung nicht mit deutschem und EU-Recht vereinbar sind.
Zum Hintergrund – Auszug aus dem letzten HANDWERKSBERATER (Mai 2004), dem Newsletter des IFHandwerk e.V.
Die Müntefering-Affäre – Handwerker aus den EU-Beitrittsländern illegal?
Nachdem die Liberalisierung der Handwerksordnung letztes Jahr für Schlagzeilen gesorgt hat, sind es jetzt Handwerker aus den EU-Beitrittsländern. Zumindest als Selbstständige dürfen sie hier handwerklich tätig sein. Ebenso wie Deutsche im EU-Ausland auch. Und natürlich gilt für sie in Deutschland auch die Handwerksordnung. Die freigegebenen Handwerksberufe, insbesondere Fliesenleger, werden jetzt von den Handwerksorganisationen geschickt benutzt, um die novellierte Handwerksordnung schlecht zu reden.
Selbst der sprachgewandte SPD-Chef Müntefering ließ sich im Bundestag vorführen und versprach öffentlichkeitswirksam, „dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist.“
Hintergrund: 56 polnische Fliesenleger sollen in Köln ihren Betrieb als Selbstständige in einer Wohnung gemeldet haben. Der Schlagabtausch im Bundestag über die von den Medien aufgegriffenen polnischen Fliesenleger spielte sich am Rande einer Debatte zur europäischen Verfassung ab (vgl. Kasten rechts). Kann Müntefering polnischen Fliesenlegern das Handwerk legen?
Wohl kaum. Aus 3 Gründen:
1. Das Recht, ohne Meisterbrief Fliesen zu legen, gilt für Deutsche und EU-Ausländer. Eine Einschränkung würde alle IFHandwerk-Mitglieder treffen, bedarf aber eines Gesetzes. Ohne Gesetzesänderung muss die zuständige Handwerkskammer die polnischen Fliesenleger in die Anlage B1 eintragen. Ohne Wenn und Aber.
2. An die Niederlassung im stehenden Gewerbe sind keine besonderen Voraussetzungen geknüpft.
3. Wer die Niederlassung von zugegeben auffällig vielen polnischen Mitbürgern in einer einzigen Wohnung als Scheinniederlassung betrachtet, treibt diese Handwerker als Subunternehmer lediglich ins Reisegewerbe. Damit ist jedoch die Tätigkeit nicht zu unterbinden.
Fazit: Müntefering fehlt die Rechtsgrundlage seines im Bundestag gegebenen Versprechens. Und das ist insofern auch gut, weil es die hart erkämpften Rechte aller Handwerker ohne Meisterbrief betrifft.
Der Schlagabtausch zwischen CDU-Chefin Angela Merkel und SPD-Chef Müntefering im Bundestag im Wortlaut:
Angela Merkel: „Ich glaube, man muss bei den Beitrittsverhandlungen ganz klar Position beziehen. Die Bundesregierung hat es formal auch getan. – Darüber brauchen Sie sich gar nicht aufzuregen. Der Bundeskanzler hat zum Beispiel in Weiden – in fünf Punkten – gesagt: Wir dürfen nicht nur die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränken, sondern wir müssen auch bei der Freizügigkeit im Bereich der Dienstleistungen Einschränkungen vornehmen. Er hat damals das Baugewerbe – dort ist es geschehen – und Bereiche des Handwerks – dort ist es so gut wie nicht geschehen – als Beispiele genannt. Wenn wir uns heute die Statistiken ansehen und uns über die stark angestiegene Zahl der Neugründungen von Handwerksbetrieben freuen, dann dürfen wir nicht vergessen, dass Realität ist, dass zum Beispiel in Köln 50 Fliesenlegerbetriebe aus den mittel- und osteuropäischen Staaten in einer Wohnung ansässig sind, weil die Fliesenleger – anders als in Österreich – nicht von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen wurden.
Franz Müntefering: „Ich will auf den Schlenker, den Sie, Frau Merkel, gemacht haben, eingehen; ich hatte dieses Thema sowieso vorgesehen. Wenn Sie Näheres über die 50 Fliesenleger in Köln wissen, auf die Sie eingegangen sind, dann bitte ich Sie sehr herzlich: Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.“