Der Interessenverband der freien Handwerkerinnen und Handwerker IFHandwerk e.V. wirft den Ordnungshütern in Kreis und Stadt Lüneburg vor, bei der Verfolgung von Schwarzarbeitern selbst Rechtsbruch zu begehen. Keine Frage: Wer Schwarzarbeiter verfolgt, nützt dem Gemeinwesen. 76.000€ an Bußgeldern haben Stadt und Landkreis Lüneburg letztes Jahr vereinnahmt (Lüneburger Landeszeitung vom 7.10.2005). Kreisrat Dr. Porwol und Ordnungsamtsmitarbeiterin Frau Schröder-Ehlers nehmen das zum Anlass, die Zahl der Fahnder auf insgesamt 4 aufzustocken. Dieses Anliegen lassen sich die Schwarzarbeitsfahnder allerdings von der Kreishandwerkerschaft als privatem Sponsor mitfinanzieren.
„Wer den Rechtsstaat verteidigen will, darf ihn nicht durch eigenes Handeln untergraben“, sagt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle gegenüber dem Lüneburger Landeszeitung. „Zu prüfen ist, ob hier der Tatbestand der Korruption vorliegt“. Denn Handwerks-Innungen und ihre Kreisverbände, die Kreishandwerkerschaften, sind als Interessenvertreter der Meisterbetriebe den freien Organisationen der Privatwirtschaft gleichgestellt, so Rechtsanwalt Aberle vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin. Sie dürfen nicht hoheitlich tätig werden, wie der Handwerk-Kommentator Professor Honig in seinem Kommentar zur Handwerksordnung schreibt. Michael Wörle verweist auf die aktuelle Rechtsprechung: „Als juristischer Person des privaten Rechts ist den Innungsverbänden der Einsatz hoheitlicher Mittel versagt. Das ist höchstrichterlich entschieden.“ Der Regionalbeauftragte des IFHandwerk Alfons Krüger in Lüneburg hat den Behörden die IFHandwerks-Bedenken gegen die Privatfinanzierung Ihrer Fahnder vorgetragen.
Der Kampf gegen Schwarzarbeit und das Verhängen von Bußgeldern ist hoheitliche Aufgabe. Diese darf nach Auffassung des IFHandwerk ohne gesetzliche Grundlage keinesfalls privatisiert werden. Das Ordnungsamt hat jeden Fall vorurteilslos und neutral zu prüfen und darf sich nicht zum verlängerten Arm einseitiger Interessen von Handwerksbetrieben machen lassen, die die liberalisierte Handwerksordnung in der Praxis untergraben wollen. Wörle: „Wie viel Geld müsste der IFHandwerk e.V. dem Landkreis und Ordnungsamt bieten, damit er die Interessen unserer Mitglieder wahrnimmt? Wir verlangen Gleichbehandlung! Die Ordnungsbehörde soll uns einen Vorschlag unterbreiten.“
„Folgt man der Auffassung von Oberstaatsanwalt a.D. Schotthöfer, so sind alle seit 1999 in Kreis und Stadt Lüneburg verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung rechtswidrig. Bußgelder sind demzufolge zurückzuerstatten und alle Fälle sind neu zu prüfen,“ so Krüger. „In diese Falle hat sich die Verwaltung selbst hineinmanövriert.“
Weitere Informationen vom Regionalverantwortlichen des IFHandwerk: Alfons Krüger Tel. 04131-5 43 51