Nach Veröffentlichung der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Korrektur der Verwaltungspraxis bei Ausnahmegenehmigungen liegen die ersten Bewertungen vor. So unterschiedlich kann Wahrnehmung sein:
Während die „Frankfurter Rundschau“ (FR) schreibt, dass die Verfassungsrichter am alten Meisterzwang zweifeln und die Lockerung der Handwerksordnung als vom Grundgesetz geboten ansehen, schreibt der „Zentralverband des deutschen Handwerks“ (ZDH), die Spitzenorganisation der Deregulierungsgegner, dass die Verfassungsmäßigkeit der Handwerksordnung Bestand habe. Unterschiedlicher kann die Beurteilung also kaum noch ausfallen.
Nun wundert es nicht, dass der ZDH die Entwicklung gegen den Meisterzwang nicht sehen möchte. Das ist bekanntlich noch nie anders gewesen. Realistischer dürfte vermutlich die Einschätzung der FR sein: „Damit dürften Bestrebungen der CDU/CSU einen Dämpfer erhalten haben, die Liberalisierung der Handwerksordnung teilweise rückgängig zu machen“, schreibt die angesehene Tageszeitung.