IFHandwerk e.V.

Monopolkommission fordert Abschaffung des Meisterzwangs im Handwerk

Die Monopolkommission hat die Bundesregierung aufgefordert, im Handwerk den Meisterzwang abzuschaffen. In ihrem jüngsten Hauptgutachten stellt die Kommission erneut fest, dass die Verwaltungspraxis bei Unternehmensgründungen – so wörtlich – „seit Jahren konträr zu den Maßgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung“ steht.

Die Kommission erinnert an das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.12.2005, indem die Verfassungshüter deutliche Zweifel am Meisterzwang äußerten, ohne dass dies Auswirkungen auf die Praxis der Behörden und Handwerkskammern hatte. Die Kommission mahnt: „Die Konsequenz daraus wäre die Abschaffung der Meisterpflicht, wie dies von der Monopolkommission seit langem gefordert wird. Ansonsten ist eine Fortsetzung der bisherigen Praxis zu erwarten, nach welcher Ausnahmebewilligungen restriktiv gehandhabt und Handwerker ohne Meisterbrief unter dem Druck rigider ‚Schwarzarbeiterverfolgung’ ihrer etablierten Konkurrenten mit Hilfe von Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften vom Marktzutritt ferngehalten werden.“

Die Kommission begründet erneut, warum sie das meisterliche Berufsmonopol im Handwerk für überflüssig hält. Weder die wirtschaftliche Situation, noch die Ausbildungsleistung oder Gefahrengeneigtheit im Handwerk rechtfertigen den tiefen Eingriff in den Wettbewerb im Handwerk und die Ausgrenzung von Handwerkern ohne Meisterbrief. Die Begründung ist klar, man kann sie nur zitieren:
„Die Verhältnisse im Handwerksgewerbe rechtfertigen keine wirtschaftliche Sonderstellung und damit auch keine rechtlichen Ausnahmen innerhalb der Gewerbeordnung. Die Gefahrengeneigtheit in einzelnen Handwerken sowie die Ausbildungssicherung liefern ebenfalls keine hinreichende Begründung für eine Regulierung des Marktzutritts im Handwerk. Es spricht nach Auffassung der Monopolkommission jedoch nichts dagegen, die Meisterprüfung auf freiwilliger Basis als Qualitätssignal für die Öffentlichkeit und den handwerklichen Wettbewerb zuzulassen.“

Stellungnahme des IFHandwerk: „1991 hat die Deregulierungskommission den Meisterzwang untersucht und empfohlen, ihn abzuschaffen. Seit 2001 fordert dies auch die Monopolkommission, die im Auftrag der Bundesregierung alle zwei Jahre die Wettbewerbsbedingungen in Deutschland unter die Lupe nimmt. Auch die Wirtschaftsweisen haben die Abschaffung empfohlen. Wann endlich zieht die Bundesregierung die Konsequenzen daraus?“

Die Monopolkommission geißelt in ihrem 16. Hauptgutachten neben dem Meisterzwang auch die Einschränkungen bei den freien Berufen, zu denen auch die Juristen gehören. Michael Wörle kommentiert dieses für den IFHandwerk so: „Seit Jahren gibt es auf der unteren Ebene der Gerichtsbarkeit einen stillschweigenden Pakt zwischen Juristen und Handwerkskammern. Ein Berufsmonopol hackt dem anderen kein Auge aus. Hier fehlt der Monopolkommission noch der klare Blick für eine durchgreifende Deregulierung, den sie im Handwerk durchaus hat.“