Die vom Bundesinnenminister vom Zaun gebrochene Diskussion um Online-Durchsuchungen geht an der Sache vorbei. „Warum Online-Durchsuchungen, wenn 80% aller Hausdurchsuchungen rechtlich unzulässig sind?“, fragt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle.
Wer die Durchsuchungspraxis in Deutschland kennt, kann nicht für den Vorschlag des Bundesinnenministers sein. Nach den Erfahrungen des IFHandwerk e.V. sind 80% aller richterlich angeordneten oder ohne Durchsuchungsbeschluß durchgeführte Hausdurchsuchungen unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Jahr in einer bislang einzigartigen Urteils-Serie eine Lanze für freie Handwerker gebrochen. Alle Durchsuchungen waren rechtswidrig! Michael Wörle: „So etwas gab es noch nie, solange wir die zweifelhafte Durchsuchungspraxis in Deutschland beobachten!“