IFHandwerk e.V.

Gerichtsurteil: Freier Handwerker setzt sich vor Gericht durch

Unser Mitglied Siegfried Peteluk hat gesiegt. Er hat sein Reisegewerbe in Kombination mit einem stehenden Gewerbe erfolgreich verteidigt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11.9.2008 – AZ 4 K 1423/08) hat Ordnungsamt und Handwerkskammer deutliche Grenzen gesetzt, nachdem diese mehr als 2 Jahre mit ihm auf besonders unfaire Art und Weise Katz und Maus gespielt haben. Da die Ordnungsbehörde nur das umsetzte, was die Handwerkskammer für richtig hielt, hat indirekt auch die Handwerkskammer einen Prozess verloren.
Peteluk: „Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Man muss auch bereit sein, vor Gericht zu ziehen.“ Die Behörde scheiterte mit ihrer Auffassung, dass Maler- und Lackiererarbeiten immer eine Handwerksrolleneintragung voraussetzen. Das Urteil macht deutlich, dass Sie ein Reisegewerbe und ein stehendes Gewerbe problemlos nebeneinander betreiben können. Die Behörde hat ihn 2,5 Jahre lang in seiner Arbeit behindert. Damit ist jetzt Schluß!
VG Stuttgart, 11.9.2008 – AZ 4 K 1423/08