Die vereinten, weltweiten Kraftanstrengungen zur Eingrenzung der Finanzkrise haben erst einmal gefruchtet. Das zeigt die Aufwärtsbewegung an den Börsen weltweit. In Deutschland wird Ihr Sparguthaben bei der Bank durch eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung aller Banken abgesichert. Allerdings nur bis zu 90%, maximal 20.000€. Darüber hinaus kann Ihr Geld im Falle der Insolvenz der Bank verloren gehen. Freiwillige Einlagensicherungen der Banken werden Ihnen nicht garantiert werden. Allerdings gibt es zwischen den verschiedenen Bankinstituten Unterschiede: die Gewährsträgerhaftung bei Sparkassen sichert Sie gegen die Insolvenz der Sparkasse ab. Spareinlagen bei Sparkassen sind somit sicherer als bei Privatbanken.
Die gesetzliche Grenze von 20.000€ soll zudem eu-weit angehoben werden. Sollten Sie über mehr Vermögen verfügen, lohnt es sich nachzudenken, Ihre Spargroschen auf mehrere Banken zu verteilen. Denn solange diese nicht alle gleichzeitig pleite gehen, ist Ihr Vermögen mehrfach bis 20.000€ und damit besser abgesichert. Die Sicherungssysteme der Banken, Sparkassen, Genossenschaften, Bausparkassen sind jeweils getrennte Kreisläufe. Ob das freiwillige Sicherungssystem der Privatbanken auch tatsächlich bei der nächsten Bankpleite greift, wird erst im Schadensfall entschieden. Es ist schließlich keine Versicherung, sondern eine freiwillige Leistung. Wer auf den Versicherungscharakter vertraut, wird leer ausgehen.
Dem Einlagensicherungssystem der Privatbanken wird bislang eine Leistungsfähigkeit angedichtet, die der Fonds nicht wirklich haben will (vgl. §6 Abs. 10 und § 12 der Statuten des Einlagensicherungsfonds). Es gibt keine Zahlungspflicht. Der Irrtum in der Öffentlichkeit ist vergleichbar mit der Zuständigkeit der Handwerkskammern. Handwerkskammern wird angedichtet, dass sie für die Verstöße gegen die Handwerksordnung und Beurteilung von Schwarzarbeit zuständig seien. Freie Handwerker wissen, dass das nicht so ist. Im Schadensfall sagt die Kammer auch, dass sie nicht zuständig und damit nicht schadensersatzpflichtig ist. Dass sie freiwillig Entschädigungen für unrechtmäßige und falsche Beurteilungen und Verfolgungen zahlen, lehnen sie ab. Das wird auch bei den Privatbanken kaum anders sein.
Oder wollen Sie den Banken mehr vertrauen als den Handwerkskammern?