IFHandwerk e.V.

Einheitliche Ansprechpartner: Teurer Briefkasten

Der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der wir neue Informationsvorschriften bei Angeboten und Verträgen (vgl. HANDWERKSBERATER Nr. 26) verdanken, regelt auch das Zulassungsverfahren für Gewerbetreibende neu (vorerst primär für Gewerbetreibende aus dem EU-Ausland, die sich in Deutschland niederlassen wollen). Hierfür gibt es überall im Lande sog. Einheitliche Ansprechpartner (EA). Der Grundgedanke ist gut: nur ein Ansprechpartner für diverse Behördengänge (vgl. HANDWERKSBERATER NR. 23/2009, S. 4).

So wurde hierfür in Schleswig-Holstein eine Landesanstalt errichtet, deren Träger das Land, die Gemeinden und Kreise des Landes sowie die Handwerks- und Industrie- und Handelskammern sind. In Thüringen wurde die Aufgabe den Kammern direkt übertragen.

Der IFHandwerk hat die Praxis dieser für Sie freiwilligen Anlaufstellen erstmals überprüft und diverse EA-Vertreter getestet. Fazit: Die Ansprechpartner haben keine Ahnung vom Handwerksrecht. Immer wieder beziehen sie die Auskünfte der Handwerkskammern unkritisch ein. Der EA ist bis jetzt letztlich nur ein teurer „Briefkasten“, der im Zweifel Übermittlungsfehler zu Ihrem Antragsverfahren beträgt und einen hieraus entstandenen Schaden nicht ersetzen muss, berichtet der HANDWERKSBERATER in seiner neuesten Ausgabe.

Eine Übersicht über die zuständigen EA in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter:
http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de