Mit dem Beschluss des Bundestages und Bundesrates am 12.12. scheint der Weg frei. Doch die Debatte um die „Rückvermeisterung“ hört nicht auf. Auch wenn sich die verantwortlichen Politiker vermutlich wünschen, dass bei diesem Thema nach dem eilig durchgepeitschten Bundestagsbeschluss nun wieder Ruhe einkehren wird. Das wird nicht passieren, so Prof. Wambach von der Monopolkommission heute im Deutschlandfunk (Link: https://cutt.ly/ke6STAH). Auch wenn – gefühlt – diese Woche nicht anders sein wird als nächste Woche: Die negativen Auswirkungen werden spürbar werden. Nur zeitverzögert.
Wer wird das zu spüren bekommen? Verbraucher werden es spüren, weil sie noch schwerer einen Handwerker bekommen und mehr bezahlen müssen. Der Staat: Durch mehr Schwarzarbeit, weil nur so Angebot und Nachfrage nach dieser Intervention noch zusammen kommen. Aber auch Handwerksunternehmer selbst werden es zu spüren bekommen: Weil die Existenzgründung nur noch mit großem Befähigungsnachweis (wie der Meisterzwang unter Juristen heißt) möglich sein wird. Und weil sie ihren Betrieb in Zukunft schwerer verkaufen können (Nachfolgeregelung: Denn der Nachfolger (Käufer) braucht anders als bisher zukünftig einen Konzessionsträger, wenn er selbst den Befähigungsnachweis nicht erbringen kann).
All das verstärkt schon heute vorhandene Engpässe: bei Verbrauchern, der Handwerkern, die in Ruhestand gehen wollen, und Existenzgründern. Die enorme Dynamik, so Wambach, die die Reform 2004 ausgelöst hat, wird ausgebremst. Das kann man volkswirtschaftlich gedacht nicht wollen. Das können nur diejenigen wollen, die hoffen, mit weniger Wettbewerbern bessere Geschäfte machen zu können. Das werden sicher nicht die Verbraucher sein.
Schaut man genauer hin, sieht man, dass die entscheidenden Gutachter, die das Verfahren bei der Rückvermeisterung maßgeblich beeinflusst haben, vom Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) bezahlt wurden. Wer zahlt, bestimmt. Das haben wir als Beobachter bei dieser Gesetzesinitiative von CDU/CSU und SPD genau sehen können. Noch Fragen?
Ein kleiner Trost für freie Handwerker: Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem soeben bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass auch Verträge mit Handwerkern ohne Meisterbrief gültig sind: Sie sind nur in Ausnahmefällen unwirksam (Aktenzeichen 11 U 138/17; die Nichtzlassungsbeschwerde wurde vom BGH am 18.9.19 zurückgewiesen). Das stärkt die Kunden-Handwerkerbeziehung! Es ist nicht gut, wenn der Staat den Wettbewerb stört.