Nun ist es amtlich: Der Bundestag hat entscheiden. Die im Eilverfahren durchgezogene „Rückvermeisterung“ wird für 12 Gewerke wieder vollzogen. In diesen Berufen, über die wir schon berichtet haben, wird der Meisterzwang wieder eingeführt:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Begründet wird die Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Berufsfreiheit mit besonderen Gefahren (Gefahrenabwehr) oder dem Schutz immaterieller Kulturgüter. Merkwürdig nur, dass der Harmoniumbauer kulturell schützenswert ist, der Geigenbauer nicht. In dem Anhörungsverfahren beim Bundeswirtschaftsministerium wurde deutlich, dass der vom verkammerten Handwerk in einer konzertierten Aktion zusammen mit den Gewerkschaften die „Rückvermeisterung“ auf breiter Fläche vorantreiben wollten. Kritische Stimmen wurden angehört, aber erst am Ende, als sich der Saal schon leerte. Dennoch wurden viele Verbandswünsche nicht aufgenommen. 60% aller „Rückvermeisterungswünsche“ wurden abgelehnt. So bleiben Fotografen oder Bestatter auch in Zukunft frei. Gewerbeanmeldung reicht. Schwierig könnte es für Folierbetriebe werden, wenn sie bisher keine Gewerbeanmeldung als Schilder- und Lichtreklamehersteller hatten. Hier empfiehlt der IFHandwerk e.V. noch eine kurzfristige Korrektur der Gewerbeanmeldung in diesem Jahr. Streitigkeiten müssen im Zweifel Gerichte klären. Das ist kein Beitrag zur Entbürokratisierung. Der Wettbewerb wird wieder eingeschränkt, die Verfügbarkeit von Fachfirmen wird sich verringern. Die Gründungshürden werden sich erhöhen und Firmeninhaber (auch die mit Bestandsschutz, weil sie vor 2020 gegründet wurden) werden schwerer verkäuflich (Unternehmensnachfolge).
Der Manipulierungsgrad dieses Gesetzes wird besonders gut deutlich, wenn man sich ansieht, dass letztlich die vom „Zentralverbands des Handwerk“ (ZDH) bezahlten Gutachter für den Gesinnungsschwenk vor allem der SPD in der konzertierten Aktion ausschlaggebend waren. Ohne die Grünen wäre selbst die „Monopolkommission“ als Hüter des Wettbewerbs im Wirtschaftsausschuss nicht zu Wort gekommen. So bleibt zu konstatieren, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundestages zur „Rückvermeisterung“ im allgemeinen Klima der Besinnung auf „deutsche Tugenden“ der Meisterzwang aus kulturellen Gründen wieder eingeführt wird, um sterbende Handwerke zu schützen? Ist die Geige vielleicht nicht deutsch? Nur Orgel und Harmonium? Die Willkür dieser Gewerbezuordnung ist kaum nachvollziehbar und dürfte auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit sehr deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Zitat: „Für das gesetzgeberische Ziel der Qualitätssicherung handwerklicher Leistungen erscheint allerdings zweifelhaft, ob der große Befähigungsnachweis unter den veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts weiterhin als verhältnismäßig im engeren Sinne angesehen werden konnte. Hierfür ist es notwendig, dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 83, 1 <19>; 102, 197 <220>).“