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Bayern handelt: Zuschüsse sind bereits beantragbar.

Bayern prescht voran. Diesmal aber positiv: Nach einem Bericht des „Handelsblattes“ ist das Soforthilfeprogramm Bayern schon angelaufen. Hier werden bereits Soforthilfe-Schecks ausgestellt, der Ansturm ist riesig. Es wurden bereits 140.000 Förderanträge gestellt. Währenddessen bastelt die Schleswig-Holsteinische Landesregierung mit ihren Förderbanken noch an einem System. Bei einem Anruf war nur ein einziger Mitarbeiter im Büro, um die Hotline zu bedienen. So unterschiedlich sieht Krisenhilfe aus. Man bittet um Geduld. Ohnehin ist bis jetzt unklar, ob die Landesmittel und die Bundeshilfen ergänzend gezahlt werden oder miteinander verrechnet werden. Währenddessen hier noch überlegt wird, ob verrechnet werden soll, beläuft sich das bayeriche Antragsvolumen bereits auf 1 Mrd. Euro. Hier der Artikel:

https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/coronakrise-bayern-zahlt-bereits-wirtschafts-soforthilfen-aus-nrw-ist-noch-nicht-so-weit/25677054.html

Während die Verantwortlichen in den Ministerien selbst noch wissen, wie gehandelt werden soll, werden Sie auf den Homepages der Ministerien des Bundes und der Länder mit Informationen regelrecht überschüttet.In der Krise helfen bei Kleinunternehmen keine Kredite, sondern nur Zuschüsse. Solange nicht klar ist, ob Bundes- und Landeszuschüsse verrechnet werden, ist die wichtigste Information zum Handeln, das was der Bund angekündigt hat.

Vom Bund: 9.000-15.000€ Zuschuss. Kann man den mit den Zuschüssen der Länder kombinieren?

Diese Hilfen wurden am Montag 23.3. in einer Pressekonferenz der Bundesregierung bekannt gegeben. Sie sollen Ende der Woche vom Bundestag und Bundesrat als Gesetz beschlossen werden. Sie können sich vorstellen, dass die Beantragung über Förderbanken, Hausbank und Länderbanken nicht sofort reibungslos funktionieren wird. Die hauptsächliche Umsetzung der Kredite wird über die KfW erfolgen, die auch die Bonitätsprüfung an Stelle der Hausbank übernehmen soll, Kurzarbeitsanträge stellen Sie über die Arbeitsagentur, die schon handlungsfähig ist.

Klare Ansage des Wirtschaftsministeriums: Die Mittel des Bundes werden über die Fördereinrichtungen der Länder ausgereicht und sind kumulierbar. Konkret bedeutet das für ein Schleswig-Holsteinisches Unternehmen mit 2 Mitarbeitern: 9000€ und 5000€ = 14.000€ Zuschuss. Ein Hamburger Unternehmen it 10 Mitarbeitern erhält 15.000€ und 10.000€ = 25.000€ nicht rückzahlbare Zuwendungen. Hier die Botschaft des Ministeriums über Twitter: https://twitter.com/BMWi_Bund/status/1242463386996289537?s=20

Eine Übersicht aller Förderprogramme in den Bundesländern mit weiterführenden Informationen finden Sie hier:

https://www.mit-bund.de/corona

Eine gute Übersicht, die ständig aktualisiert wird, finden Sie auch hier: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

Wie Soloselbstständige auf die Entscheidung der Bundesregierung erfolgreich Einfluss genommen haben, lesen Sie hier:

https://www.vgsd.de/bundesfinanz-und-wirtschaftsminster-haben-hilfeprogramm-fuer-solo-selbststaendige-vorgestellt/