Neben Wirtschaftsforschern fordern auch namhafte Juristen eine weitere Deregulierung des handwerklichen Berufszulassungsrechts. Prof. Hans-Peter Bull fordert im aktuellen HANDWERKSBERATER, der Mitgliederzeitschrift des IFHandwerk e.V., eine weitere Reduktion des Meisterzwangs: „Es gibt gute Gründe dafür, den Meisterzwang noch weiter abzubauen, als das bisher schon geschehen ist.“ Gerade freie Handwerker sollten sich aber auch für einen starken Staat einsetzen, fordert Professor Bull im aktuellen Interview mit dem HANDWERKSBERATER. Gerade heute. Gilt das auch dann, wenn der Staat sich zum Bündnispartner der Starken macht? Diese Äußerungen werden von kritischen Handwerkern sicherlich mit gemischten Gefühlen gelesen werden. Aber, so der Hamburger Professer, der Deutschlands erster Datenschutzbeauftragter war: „Bei aller verständlichen Enttäuschung derer, die dabei unterlegen sind: Die Alternative zur staatlichen Streitentscheidung wäre die Selbstjustiz“. Na denn.
Autor: IFHandwerk
Diskussion um Lüneburger Schwarzarbeitsfahnder: Handwerksverband greift Ordnungsbehörde an!
Der Interessenverband der freien Handwerkerinnen und Handwerker IFHandwerk e.V. wirft den Ordnungshütern in Kreis und Stadt Lüneburg vor, bei der Verfolgung von Schwarzarbeitern selbst Rechtsbruch zu begehen. Keine Frage: Wer Schwarzarbeiter verfolgt, nützt dem Gemeinwesen. 76.000€ an Bußgeldern haben Stadt und Landkreis Lüneburg letztes Jahr vereinnahmt (Lüneburger Landeszeitung vom 7.10.2005). Kreisrat Dr. Porwol und Ordnungsamtsmitarbeiterin Frau Schröder-Ehlers nehmen das zum Anlass, die Zahl der Fahnder auf insgesamt 4 aufzustocken. Dieses Anliegen lassen sich die Schwarzarbeitsfahnder allerdings von der Kreishandwerkerschaft als privatem Sponsor mitfinanzieren.
„Wer den Rechtsstaat verteidigen will, darf ihn nicht durch eigenes Handeln untergraben“, sagt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle gegenüber dem Lüneburger Landeszeitung. „Zu prüfen ist, ob hier der Tatbestand der Korruption vorliegt“. Denn Handwerks-Innungen und ihre Kreisverbände, die Kreishandwerkerschaften, sind als Interessenvertreter der Meisterbetriebe den freien Organisationen der Privatwirtschaft gleichgestellt, so Rechtsanwalt Aberle vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin. Sie dürfen nicht hoheitlich tätig werden, wie der Handwerk-Kommentator Professor Honig in seinem Kommentar zur Handwerksordnung schreibt. Michael Wörle verweist auf die aktuelle Rechtsprechung: „Als juristischer Person des privaten Rechts ist den Innungsverbänden der Einsatz hoheitlicher Mittel versagt. Das ist höchstrichterlich entschieden.“ Der Regionalbeauftragte des IFHandwerk Alfons Krüger in Lüneburg hat den Behörden die IFHandwerks-Bedenken gegen die Privatfinanzierung Ihrer Fahnder vorgetragen.
Der Kampf gegen Schwarzarbeit und das Verhängen von Bußgeldern ist hoheitliche Aufgabe. Diese darf nach Auffassung des IFHandwerk ohne gesetzliche Grundlage keinesfalls privatisiert werden. Das Ordnungsamt hat jeden Fall vorurteilslos und neutral zu prüfen und darf sich nicht zum verlängerten Arm einseitiger Interessen von Handwerksbetrieben machen lassen, die die liberalisierte Handwerksordnung in der Praxis untergraben wollen. Wörle: „Wie viel Geld müsste der IFHandwerk e.V. dem Landkreis und Ordnungsamt bieten, damit er die Interessen unserer Mitglieder wahrnimmt? Wir verlangen Gleichbehandlung! Die Ordnungsbehörde soll uns einen Vorschlag unterbreiten.“
„Folgt man der Auffassung von Oberstaatsanwalt a.D. Schotthöfer, so sind alle seit 1999 in Kreis und Stadt Lüneburg verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung rechtswidrig. Bußgelder sind demzufolge zurückzuerstatten und alle Fälle sind neu zu prüfen,“ so Krüger. „In diese Falle hat sich die Verwaltung selbst hineinmanövriert.“
Weitere Informationen vom Regionalverantwortlichen des IFHandwerk: Alfons Krüger Tel. 04131-5 43 51
Wahlaufruf: Kritische Handwerker sollten nicht die CDU wählen!
Unglaublich, aber wahr. Wir müssen damit rechnen, dass die CDU/CSU die große Handwerks-Reform der rot-grünen Bundesregierung wieder zurückzudrehen versucht. Dabei ging die teilweise Abschaffung des Meisterzwangs nicht weit genug! Mit Ihrem Stimmzettel bestimmen Sie also als kritischer Handwerker mit, wie es weitergehen wird. Wir rufen Sie als Interessenverband ausdrücklich auf, zur Wahl zu gehen.
Nach Umfragen werden etablierte Handwerker zu über 70% schwarz-gelb wählen. Noch nie haben wir als parteipolitisch neutraler kritischer Handwerksverband konkrete parteipolitische Empfehlungen gegeben. Das tun wir auch jetzt nicht. Wenn Sie aber als IFHandwerk-Mitglied unsere Berichterstattung über die letzten wegweisenden Gesetzesreformen der letzen Jahre verfolgt haben, dann wird Ihnen diese Wahl nicht egal sein. Wir empfehlen: Gehen Sie wählen! Welche Parteien für kritische Handwerkerinnen und Handwerker noch zur Wahl stehen, überlassen wir selbstverständlich weiter Ihrem Urteil. Aber eines steht fest: Wählen Sie nicht die CDU oder die CSU! Hier müssen wir befürchten, dass diese die ganzen Erfolge unserer Interessenvertretungspolitik zu Nichte machen werden.
Der Hintergrund: CDU-Arbeitsminister fordert wieder mehr Meisterzwang
Einen kleinen Vorgeschmack auf die Handwerkspolitik einer unionsgeführten Bundesregierung gab uns kürzlich Arbeitsminister Laumann aus Nordrhein-Westfalen. In einem Interview mit dem Deutschlandradio erklärte der CDU-Politiker auf die Frage des Moderators, ob die CDU im Fall ihres Wahlsieges den Meisterzwang wieder einführen würde:
„Ich persönlich bin ganz eindeutig dafür, dass wir … den Meisterzwang wieder einführen.“ Der CDU-Minister begründete seine Einschätzung mit rückläufigen Ausbildungszahlen und mit dem Fernhalten osteuropäischer Handwerker vom deutschen Markt, wörtlich: „um Vorteile zu haben in der Frage der Dienstleistungsfreiheit.“ So wird der Meisterzwang ganz offen zur Behinderung des EU-Binnenmarktes eingesetzt.
Mehr dazu im aktuellen HANDWERKSBERATER mit ausführlichen Wahlinformationen.
Handwerkskammer Düsseldorf zieht Pressemitteilung zurück
Existenzgründer brauchen keine Betriebsstätte
Handwerkskammer behindert zu Unrecht deutsche und polnische Existenzgründer ohne Meisterbrief im Fliesenlegerhandwerk
Wer keine oder keine zur gewerblichen Nutzung zugelassene Betriebsstätte nachweisen kann, darf sich trotzdem selbstständig machen. Einige Handwerkskammern rechtfertigen ihre Betriebsstättenforderung mit Hinweis auf aktuelle Fälle angeblich illegal arbeitender polnischer Fliesenleger in Düsseldorf, Köln und Neuss. „Unsere Auffassung muss nun auch die Handwerkskammer Düsseldorf akzeptieren“, argumentiert IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle. Die Kammer hat ihre anders lautende Presseerklärung vom 26. April 2005 inzwischen zurückgezogen. „Somit ist der Versuch endgültig gescheitert, deutsche und polnische Fliesenleger ohne Meisterbrief über eine Zurückweisung ihrer Gewerbeanzeige zu diskriminieren. Die Handwerkskammer muss bei Vorliegen aller Voraussetzungen auch deutsche und polnische Fliesenleger ohne Meisterbrief eintragen. Zu diesen Voraussetzungen gehört keine Betriebsstätte“, erklärt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle.
„Mit der öffentlichkeitswirksamen Gängelung der 50 polnischen Fliesenleger wird Schindluder mit den Grundfreiheiten von Polen und Deutschen gleichermaßen getrieben. Die Handwerkskammer legt das Handwerks- und Gewerberecht jeden Tag anders aus“, kritisiert Wörle. Aus diesem Grund fordert der IFHandwerk e.V. nun die Stadtverwaltung Düsseldorf in einem Brief auf, unmissverständlich zu erklären, dass die hohen Anforderungen an die gewerbliche Niederlassung nicht mit deutschem und EU-Recht vereinbar sind.
Zum Hintergrund – Auszug aus dem letzten HANDWERKSBERATER (Mai 2004), dem Newsletter des IFHandwerk e.V.
Die Müntefering-Affäre – Handwerker aus den EU-Beitrittsländern illegal?
Nachdem die Liberalisierung der Handwerksordnung letztes Jahr für Schlagzeilen gesorgt hat, sind es jetzt Handwerker aus den EU-Beitrittsländern. Zumindest als Selbstständige dürfen sie hier handwerklich tätig sein. Ebenso wie Deutsche im EU-Ausland auch. Und natürlich gilt für sie in Deutschland auch die Handwerksordnung. Die freigegebenen Handwerksberufe, insbesondere Fliesenleger, werden jetzt von den Handwerksorganisationen geschickt benutzt, um die novellierte Handwerksordnung schlecht zu reden.
Selbst der sprachgewandte SPD-Chef Müntefering ließ sich im Bundestag vorführen und versprach öffentlichkeitswirksam, „dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist.“
Hintergrund: 56 polnische Fliesenleger sollen in Köln ihren Betrieb als Selbstständige in einer Wohnung gemeldet haben. Der Schlagabtausch im Bundestag über die von den Medien aufgegriffenen polnischen Fliesenleger spielte sich am Rande einer Debatte zur europäischen Verfassung ab (vgl. Kasten rechts). Kann Müntefering polnischen Fliesenlegern das Handwerk legen?
Wohl kaum. Aus 3 Gründen:
1. Das Recht, ohne Meisterbrief Fliesen zu legen, gilt für Deutsche und EU-Ausländer. Eine Einschränkung würde alle IFHandwerk-Mitglieder treffen, bedarf aber eines Gesetzes. Ohne Gesetzesänderung muss die zuständige Handwerkskammer die polnischen Fliesenleger in die Anlage B1 eintragen. Ohne Wenn und Aber.
2. An die Niederlassung im stehenden Gewerbe sind keine besonderen Voraussetzungen geknüpft.
3. Wer die Niederlassung von zugegeben auffällig vielen polnischen Mitbürgern in einer einzigen Wohnung als Scheinniederlassung betrachtet, treibt diese Handwerker als Subunternehmer lediglich ins Reisegewerbe. Damit ist jedoch die Tätigkeit nicht zu unterbinden.
Fazit: Müntefering fehlt die Rechtsgrundlage seines im Bundestag gegebenen Versprechens. Und das ist insofern auch gut, weil es die hart erkämpften Rechte aller Handwerker ohne Meisterbrief betrifft.
Der Schlagabtausch zwischen CDU-Chefin Angela Merkel und SPD-Chef Müntefering im Bundestag im Wortlaut:
Angela Merkel: „Ich glaube, man muss bei den Beitrittsverhandlungen ganz klar Position beziehen. Die Bundesregierung hat es formal auch getan. – Darüber brauchen Sie sich gar nicht aufzuregen. Der Bundeskanzler hat zum Beispiel in Weiden – in fünf Punkten – gesagt: Wir dürfen nicht nur die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränken, sondern wir müssen auch bei der Freizügigkeit im Bereich der Dienstleistungen Einschränkungen vornehmen. Er hat damals das Baugewerbe – dort ist es geschehen – und Bereiche des Handwerks – dort ist es so gut wie nicht geschehen – als Beispiele genannt. Wenn wir uns heute die Statistiken ansehen und uns über die stark angestiegene Zahl der Neugründungen von Handwerksbetrieben freuen, dann dürfen wir nicht vergessen, dass Realität ist, dass zum Beispiel in Köln 50 Fliesenlegerbetriebe aus den mittel- und osteuropäischen Staaten in einer Wohnung ansässig sind, weil die Fliesenleger – anders als in Österreich – nicht von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen wurden.
Franz Müntefering: „Ich will auf den Schlenker, den Sie, Frau Merkel, gemacht haben, eingehen; ich hatte dieses Thema sowieso vorgesehen. Wenn Sie Näheres über die 50 Fliesenleger in Köln wissen, auf die Sie eingegangen sind, dann bitte ich Sie sehr herzlich: Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.“
Müntefering verspricht Unhaltbares – Ein Fall für die Rechtsaufsicht
Nordrheinwestfälische Handwerkskammer diskriminiert polnische Fliesenleger – ein Fall für die Rechtsaufsicht der Landesregierung
SPD-Chef Müntefering hat im Bundestag öffentlich versprochen, er werde mithelfen, 56 polnische Fliesenleger als Illegale zu bekämpfen. Deren Verhalten ist aber nicht illegal!
Müntefering hatte wörtlich erklärt: „Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.“
Die Düsseldorfer Handwerkskammer will nach der öffentlichen Debatte den Druck auf Scheinselbstständige erhöhen. Ob diese wirklich scheinselbstständig sind, so hat den Sprecher der Kammer Ass. Gerrit Dieckmann gegenüber dem IFHandwerk e.V. zugegeben, interessiert die Kammer nicht. Mit einem Nachweis der gewerblichen Nutzbarkeit der Adresse, unter der polnische Handwerker gemeldet sind, will die Kammer deren Gewerbetätigkeit erschweren, auch wenn diese handwerksrechtlich erlaubt ist. Ist die Kammer Münteferings Gesandter?
IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle erklärt hierzu: „Hier soll mit offensichtlich untauglichen Mitteln die Handwerksordnung wieder mal als Konkurrenzschutz missbraucht werden. Opfer sind polnische und deutsche Handwerker ohne Meisterbrief. Das zeigt nur, dass das deutsche Handwerk noch nicht fit für die europäische Union ist.“
Mehr Informationen?
ANHANG: Warum Müntefering Unrecht hat. Ausführliche Stellungnahme des IFHandwerk e.V.
Müntefering treibt EU-Handwerker ins Reisegewerbe und Debatte über Scheinselbstständige kann für die Krankenversicherungen teuer werden.
In der Rede des SPD-Fraktionsführers am 12.5.2005 im Deutschen Bundestag zur europäischen Verfassung kam es zum Schlagabtausch mit Oppositionsführerein Angela Merkel.
Aus der Rede Müntefering`s: „Ich will auf den Schlenker, den Sie, Frau Merkel, gemacht haben, eingehen; ich hatte dieses Thema sowieso vorgesehen. Wenn Sie Näheres über die 50 Fliesenleger in Köln wissen, auf die Sie eingegangen sind, dann bitte ich Sie sehr herzlich: Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.“
Müntefering verkennt in seiner Rede, dass vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber dem deutschen Gewerbetreibenden rechtlich keine Bedingungen an eine gewerbliche Niederlassung gestellt werden. Müntefering verkennt auch, dass u. a. ein Fliesenleger der ohnehin nur gegenüber einem gewerblichen Auftraggeber Leistungen anbietet und erbringen will, prinzipiell keine gewerbliche Niederlassung benötigt. Diese Tatsache hat man, gegenüber dem IFHandwerk e. V., mittlerweile auch seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eingesehen, nachdem zuvor der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Gerd Andres anlässlich einer Pressekonferenz vorgetragen hat (aus der eigenen Veröffentlichung des Bundesministeriums):
„Zunächst zum Thema ‚Fliesenleger’. Hier zeigt sich exemplarisch der Versuch, die EU-Regeln zum grenzüberschreitenden Niederlassungsrecht zu umgehen. Der Europäische Gerichtshof hat klar entschieden, dass eine Niederlassung einer ‚festen Einrichtung’, also z.B. eines Büros oder Lager- bzw. Geschäftsräumen, bedarf. Eine „Schlafstelle“ in einer Kleinwohnung stellt keine Niederlassung dar! Hier obliegt den Handwerkskammern eine Prüfpflicht, bevor sie Anmeldungen entgegennehmen und solche „Niederlassungen“ in das Verzeichnis (§§ 18, 19 HandwO) aufnehmen; bereits erfolgte Eintragungen in das Verzeichnis können von Amts wegen gelöscht werden. Damit wäre die Grundlage gegeben, den betroffenen Personen unter Hinweis auf das EU-Recht die vorgesehene Erwerbstätigkeit zu untersagen.“.
Da es sich nicht um eine Anmeldung sondern lediglich um eine Anzeigepflicht handelt ist die Handwerkskammer verpflichtet, die Anzeige ohne Wenn und Aber entgegenzunehmen und den Gewerbetreibenden gem. § 19 der HandwO einzutragen. Damit fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, wonach die Handwerkskammern die vorgenannte Überprüfung vornehmen könnten. Der IFHandwerk e. V. hat in diesem Zusammenhang ermittelt, dass die Öffentlichkeit bisher unzutreffend über die Rechte der Handwerkskammer informiert wurde; es gab hierzu lediglich einen Gesetzesentwurf, der aber verworfen wurde. Dass die Handwerkskammer eine Erwerbstätigkeit unterbinden kann, verstößt nicht nur gegen EU-Recht, sondern dürfte auch auf verfassungsrechtliche Hindernisse stoßen. Der Wegfall einer gewerblichen Niederlassung ermöglicht die Fortsetzung der gewerblichen Tätigkeit im Reisegewerbe nach § 55ff. GewO und hilft somit nicht, eine gewerbliche Erwerbstätigkeit gänzlich zu unterbinden. Somit stehen die Chancen schlecht, dass Müntefering und die Handwerkskammer Düsseldorf Wort halten können. Es widerspricht auch dem Geist der europäischen Einigung. Für selbstständige Polen gilt die Freizügigkeit. Die polnische Botschaft verfolgt dieses sehr genau.
Für eine legale Erwerbstätigkeit der Fliesenleger aus dem neuen EU-Beitrittsgebiet ist es daher unbeachtlich, wie diese untergebracht sind. Dem EU-Vertrag zufolge dürfen nationale Gesetze nicht verschärft werden, wenn dadurch der Marktzugang EU-Gewerbetreibende erschwert oder unmöglich gemacht werden soll.
Eine in diesem Zusammenhang geführte Diskussion bzw. Verfolgungsmaßnahmen wegen Scheinselbstständigkeit gegenüber diesen EU-Handwerkern könnte wegen des Gleichheitsgrundsatzes zudem auch für die Krankenkassen teuer werden!
Einem informellen Gespräch zufolge seitens des IFHandwerk e.V. sind Befürchtungen begründet, dass bisher nicht krankenversicherte deutsche Unternehmer einen erleichterten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall haben würden, wenn sie als Scheinselbständige eingestuft würden. Scheinselbstständige kosten die gesetzliche Krankenversicherung dann richtig viel Geld.