Handwerksverband kommentiert Jahrestagung der Zentrale zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs / Unklarheit in Werbefragen
Der Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker
(IFHandwerk e.V.) weist darauf hin, dass das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) immer wieder missbraucht wird. Anlässlich der Jahrestagung
der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 03. Mai unterstreicht
der Handwerksverband vor allem Unklarheiten in berufsständischen
Werbefragen. „Zahlreiche Handwerksunternehmen erhalten aufgrund ihrer
Werbemaßnahmen Abmahnungen, obwohl sie handwerksrechtlich unbeanstandet ohne
Zulassung tätig sein dürfen“, so Michael Wörle, Geschäftsführer des
IFHandwerk e.V.
Unterliegt ein Handwerksberuf dem sogenannten „Meisterzwang“ (zum Beispiel
Tischler) gelten handwerksrechtlich besondere Einschränkungen der
verfassungsrechtlich geschützten Gewerbefreiheit. Jedoch erhalten auch
Handwerker Abmahnungen, die sich an das Handwerks- und Gewerberecht halten.
So beklagt sich der Landwirt und Tischler Hermann Seitzl: „Man darf nicht
einmal seinen Beruf nennen!“ Er wurde von der Schreinerinnung
kostenpflichtig abgemahnt, weil er angeblich unzulässigerweise mit seiner
„Bauernhofschreinerei“ geworben hatte. Seitzl wird damit in seiner
Berufsausübung massiv behindert. „Hier müssen die Zentrale zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs und der Gesetzgeber Klarheit schaffen“, fordert
Wörle. „Es kann nicht angehen, dass die Liberalisierung des Handwerksrechts
mit Mitteln des Wettbewerbsrechts zurückgedrängt wird“. Der IFHandwerk e.V.
befürchtet, dass das UWG dazu missbraucht wird, unliebsamer Konkurrenz zu
schaden. „Wenn das Gesetz die Spielregeln festlegt, um einen positiven
Wettbewerb zu sichern, darf es ihn nicht gleichzeitig verhindern“,
unterstreicht der IFHandwerk-Geschäftsführer seinen Appell.