Die Behauptung der Bundesregierung, dass Schwarzarbeit schädlich ist und deshalb ordnungspolitisch effizient bekämpft werden muss, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Der führende Schwarzarbeitsexperte Prof. Schneider aus Linz sagte auf einer Tagung des IFHandwerk e.V., dass Schwarzarbeit wohlfahrtssteigernd wirkt! Ihre Bekämpfung schmälert somit also Wachstum und Wohlstand.
Auf der Tagung „Zukunft des Handwerks“ der Friedrich Naumann-Stiftung und dem IFHandwerk e.V. in Gummersbach referierte am 26. März der international bekannte Schwarzarbeitsexperte Prof. Schneider zum Thema „Anhaltend hohe Schwarzarbeit in Deutschland – Fluch oder Segen?“. Fazit: Die Arbeit geht uns in Deutschland nicht aus, allenfalls die offizielle Arbeit. Die Schattenwirtschaft ist seit 10 Jahren der dynamischste Wirtschaftszweig in Deutschland. Schwarzarbeit rentiert sich somit für den Einzelnen wie auch für die gesamte Volkswirtschaft, da Einkommen aus Schwarzarbeit als Nachfrage wieder ein den Wirtschaftskreislauf einfließen.
Die Tagungsteilnehmer formulierten am 28. März die folgende
Resolution als Zusammenfassung (Kurzfassung):
1. Schwarzarbeit hat wohlfahrtssteigernde Effekte, ihre Bekämpfung kann somit wohlfahrtsmindernd wirken. Denn das Verhalten der Akteure ist logisch und sinnvoll. Die Schwarzarbeitsbekämpfung muss an den Ursachen ansetzen und die Wirtschaft entschieden deregulieren. Hierzu gehört die weitere Reform der Handwerksordnung und des Schwarzarbeitsgesetzes. Wenn es richtig ist, dass Schwarzarbeit wohlfahrtssteigernd wirkt: Wie viel davon kann sich unsere Gesellschaft leisten, davon abzuschneiden?
2. Die Tagungsteilnehmer appellieren an die Länderregierungen, das neue Schwarzarbeitsgesetz der Bundesregierung im Bundesrat nicht zu blockieren. Es befreit die Bußgeldregelungen von handwerklichen Berufsrechtsverletzungen, die mit Schwarzarbeit nichts zu tun haben.
3. Der Meister alter Schule hat ausgedient. Der Handwerker der Zukunft findet genug Arbeit vor. Die jüngste Novellierung der Handwerksordnung ist der Einstieg in den Ausstieg aus überholten standesrechtlich fixierten Strukturen.
4. Handwerkskammern können nach den Kriterien von Business Crime Control Organisationen der organisierten Wirtschaftskriminalität sein. Diesem Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die Tagungsteilnehmer appellieren an die Politik, der verfassungsrechtlich verankerten Berufsfreiheit wieder zu mehr praktischem Spielraum zu verhelfen.
Auf der Tagung in Gummersbach referierten Prof. Dr. Friedrich Schneider, Johannes Kepler Universität Linz, Diplom-Volkswirt Michael Wörle, IFHandwerk e.V. Schenefeld bei Hamburg, Dr. Hubertus Bardt, Institut der deutschen Wirtschaft, Manfred Strack, Business Crime Control sowie Kai Uffelmann, Kreishandwerkerschaft des Oberbergischen Kreises.
FHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle erklärt zu der Tagung: „Die Tagungsergebnisse zeigen, dass die Änderung der Handwerksordnung und die geplanten Änderungen des Schwarzarbeitsgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung sind, aber nur ein erster Schritt sein können, wenn wir in Deutschland wieder mehr Dynamik und Wohlstand schaffen wollen.“