IFHandwerk e.V.

Muss Handwerkern ohne Meisterbrief ihr Bußgeld zurückerstattet werden?

Brandenburg geht richtigerweise als erstes Bundesland offensiv die Frage an, ob Handwerkern ohne Meisterbrief für unrechtmäßige Verfolgung Schadenersatz gezahlt werden muss. Der zuständige Referatsleiter schrieb am 20.8.2004 an den IFHandwerk e.V., dass wegen der unklaren Definitionen der Handwerksordnung zu handwerklichen Tätigkeiten Laien einen Klärungsbedarf und rechtsstaatlicher Auskunftsanspruch haben, welche Tätigkeiten zwingend einer Meisterprüfung bedürfen und welche Tätigkeiten in welchem Umfang ohne weitere Voraussetzungen… ausgeübt werden dürfen. Auskunftspflichtig sind in erster Linie die für das Handwerksrecht zuständigen Behörden und Gewerbeämter, nicht die Handwerkskammern. Diese müssen sich schriftlich äußern und selbstverständlich für Ihre Auskünfte haften! Man darf Sie nicht auf die Klärung in einem Bußgeldverfahren verweisen.

Wenn Sie sich verständlicherweise nicht trauen, die Zulassungsfragen mit den für die Verfolgung zu Ahndung zuständigen Landesbehörden zu klären, lassen Sie sich vom IFHandwerk e.V. helfen. Rufen Sie an: 040 – 399 00 332.

Das vollständige Schreiben im Wortlaut finden Sie unter den Fachartikeln im internen Bereich dieser Homepage.

Das neue Schwarzarbeitsgesetz tritt zum 1. August 2004 in Kraft

Das neue Schwarzarbeitsgesetz kann in Kraft treten, nachdem heute der Bundesrat formell zugestimmt hat. Vor einer Woche hatte der Bundestag den Kompromiss im Vermittlungsausschuss akzeptiert. Die gute Nachricht: Handwerkliche Schwarzarbeit wird um 50% billiger. Das neue Schwarzarbeitsgesetz setzt den Bußgeldrahmen von 100.000€ auf 50.000€ herab. Die schlechte Nachricht: Die schon in der Vergangenheit unklaren Abgrenzungsfragen bleiben bestehen. Handwerker ohne Meisterbrief müssen also weiter mit Verfolgung rechnen, auch wenn der Bußgeldanreiz für Handwerkskammern, Innungen und Behörden deutlich gemindert wurde. Somit ist nicht auszuschließen, dass verstärkt gemeinsame Ermittlungsgruppen mit den Zollbehörden und Landesfinanzbehörden in Zukunft den Verfolgungsdruck möglicherweise noch steigern.

Die von Bundesregierung und der rotgrünen Koalition im Bundestag geplante und vom IFHandwerk vehement geforderte Streichung der unzulässigen Handwerksausübung als Schwarzarbeitstatbestand wurde dem Kompromiss mit der unionsgeführten Mehrheit im Bundesrat geopfert.

Die wesentlichen Änderungen nach der Einigung im Detail:
– Schwarzarbeit soll neu definiert werden und in erster Linie Steuerhinterziehung und Sozialmissbrauch beinhalten. Der Kompromissentwurf macht dieses Anliegen wieder zunichte.
– Unzulässige Handwerksausübung, Nichtanmeldung von gewerblichen Tätigkeiten gelten auch zukünftig als Schwarzarbeit. Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung dieses Tatbestandes wurde nicht durchgesetzt. Der Verstoß kostet zukünftig statt bis zu 100.000€ „nur“ noch bis zu 50.000€.
– Kontrollregelungen, die bisher in verschiedenen Gesetzen verstreut waren, werden in einem Gesetz zusammengeführt. Das erleichtert die Verfolgung
– Die umstrittene, neu geplante Rechnungsausstellungspflicht für Werklieferungs- oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück auch bei privaten Auftraggebern wird eingeführt. Allerdings kann statt einer Rechnung auch eine andere beweiskräftige Unterlage ausreichen. Der Verstoß kostet für private Bauherren bis zu 500€, für die Leistungserbringer bis zu 5000€.
– Die Zollverwaltung wird die federführende Verfolgungsbehörde. Gemeinsame Ermittlungsgruppen mit anderen Behörden werden erleichtert. Hierzu gehören nicht mehr die Handwerkskammern. Die Kompetenzen der Zollverwaltung werden erweitert. Sie können künftig auch außerhalb der Geschäftszeiten des Arbeitgebers kontrollieren, sofern es für die kontrollierten Personen Arbeitszeit ist. Generalunternehmer werden stärker überprüft, mitgeführte Unterlagen der überprüften Personen sollen überprüft und Kraftfahrzeuge angehalten werden können.
– Auch das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers (Arbeitgebersanteile) sind nun strafbar. Bisher galt das nur für die Arbeitnehmeranteile.
– Sozialmissbrauch soll zukünftig auch ohne Betrugsabsicht strafbar sein.
– In der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) gilt künftig ein Unternehmerregress bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber. Auch der private Haushalt gilt zukünftig als Arbeitgeber. Der Schwarzarbeiter bleibt wie bisher gesetzlich gegen Unfall versichert, sofern eine Unfallversicherungspflicht bestand.

Aus der Bundesratspressemeldung nach der Einigung im Vermittlungsausschuss:

„Nach dem Kompromissvorschlag sollen die zuständigen Landesfinanzbehörden künftig prüfen, ob der Steuerpflichtige seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten erfüllt hat. Die Zollbehörden sind dabei nur zur Mitwirkung berechtigt. Ihre Prüfung im Rahmen der Mitteilungspflichten soll sich insbesondere darauf erstrecken, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen wurde. Die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder werden Vereinbarungen über ihre Zusammenarbeit treffen.

Die nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages den nichtunternehmerischen Leistungsempfänger treffende zweijährige Aufbewahrungspflicht im Hinblick auf Rechnungen, die für Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht worden sind, wird erleichtert: Statt der Rechnungen reichen künftig Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen aus. Die für Verstöße in diesem Zusammenhang vorgesehene Bußgeldhöhe wird von tausend auf fünfhundert Euro reduziert.

Die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung erstrecken sich zukünftig auch auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten.

Des Weiteren wird die Definition von Schwarzarbeit um zwei Fälle ergänzt: Schwarzarbeit leistet auch, wer bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen den Beginn eines stehenden Gewerbes nicht anzeigt oder nicht im Besitz der erforderlichen Reisegewerbekarte ist. Außerdem arbeitet ‚schwarz’, wer ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.“ (Quelle: Bundesratspressemitteilung Nr. 146 vom 30.6.2004)

Selbstständig, aber glücklich?

Selbstständigkeit bedeutet Freiheit. Das kann auch die „Freiheit“ sein, selbst und ständig (also rund um die Uhr) zu arbeiten. „Hans im Glück oder Unternehmer ohne Zeit“ titelte die „Hamburger Morgenpost“ deshalb. Wirklich selbstständig sind nur die, die auch erfolgreich ihr Leben als Unternehmer in die Hand nehmen können und sich nicht auf der Jagd nach Kunden, Terminen und von Alltagszwängen versklaven. Wie Sie sich vom selbstständigen Arbeitsplatzbesitzer zum Unternehmer entwickeln können, ist Thema eines Seminars des IFHandwerk e.V.

Das Seminar ist offen für alle Kleinunternehmer, nicht allein für Handwerksunternehmer. Weitere Informationen zum diesem Seminar finden Sie unter der Veranstaltungsrubrik hier auf der Verbands-Homepage. Die Teilnahme ist nur nach Anmeldung in der Geschäftsstelle möglich. Der Seminarort wird allen Teilnehmern nach der Anmeldung bekannt gegeben.

Schwarzarbeitsbekämpfung ist kontraproduktiv

Die Behauptung der Bundesregierung, dass Schwarzarbeit schädlich ist und deshalb ordnungspolitisch effizient bekämpft werden muss, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Der führende Schwarzarbeitsexperte Prof. Schneider aus Linz sagte auf einer Tagung des IFHandwerk e.V., dass Schwarzarbeit wohlfahrtssteigernd wirkt! Ihre Bekämpfung schmälert somit also Wachstum und Wohlstand.

Auf der Tagung „Zukunft des Handwerks“ der Friedrich Naumann-Stiftung und dem IFHandwerk e.V. in Gummersbach referierte am 26. März der international bekannte Schwarzarbeitsexperte Prof. Schneider zum Thema „Anhaltend hohe Schwarzarbeit in Deutschland – Fluch oder Segen?“. Fazit: Die Arbeit geht uns in Deutschland nicht aus, allenfalls die offizielle Arbeit. Die Schattenwirtschaft ist seit 10 Jahren der dynamischste Wirtschaftszweig in Deutschland. Schwarzarbeit rentiert sich somit für den Einzelnen wie auch für die gesamte Volkswirtschaft, da Einkommen aus Schwarzarbeit als Nachfrage wieder ein den Wirtschaftskreislauf einfließen.

Die Tagungsteilnehmer formulierten am 28. März die folgende
Resolution als Zusammenfassung (Kurzfassung):

1. Schwarzarbeit hat wohlfahrtssteigernde Effekte, ihre Bekämpfung kann somit wohlfahrtsmindernd wirken. Denn das Verhalten der Akteure ist logisch und sinnvoll. Die Schwarzarbeitsbekämpfung muss an den Ursachen ansetzen und die Wirtschaft entschieden deregulieren. Hierzu gehört die weitere Reform der Handwerksordnung und des Schwarzarbeitsgesetzes. Wenn es richtig ist, dass Schwarzarbeit wohlfahrtssteigernd wirkt: Wie viel davon kann sich unsere Gesellschaft leisten, davon abzuschneiden?

2. Die Tagungsteilnehmer appellieren an die Länderregierungen, das neue Schwarzarbeitsgesetz der Bundesregierung im Bundesrat nicht zu blockieren. Es befreit die Bußgeldregelungen von handwerklichen Berufsrechtsverletzungen, die mit Schwarzarbeit nichts zu tun haben.

3. Der Meister alter Schule hat ausgedient. Der Handwerker der Zukunft findet genug Arbeit vor. Die jüngste Novellierung der Handwerksordnung ist der Einstieg in den Ausstieg aus überholten standesrechtlich fixierten Strukturen.

4. Handwerkskammern können nach den Kriterien von Business Crime Control Organisationen der organisierten Wirtschaftskriminalität sein. Diesem Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die Tagungsteilnehmer appellieren an die Politik, der verfassungsrechtlich verankerten Berufsfreiheit wieder zu mehr praktischem Spielraum zu verhelfen.

Auf der Tagung in Gummersbach referierten Prof. Dr. Friedrich Schneider, Johannes Kepler Universität Linz, Diplom-Volkswirt Michael Wörle, IFHandwerk e.V. Schenefeld bei Hamburg, Dr. Hubertus Bardt, Institut der deutschen Wirtschaft, Manfred Strack, Business Crime Control sowie Kai Uffelmann, Kreishandwerkerschaft des Oberbergischen Kreises.

FHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle erklärt zu der Tagung: „Die Tagungsergebnisse zeigen, dass die Änderung der Handwerksordnung und die geplanten Änderungen des Schwarzarbeitsgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung sind, aber nur ein erster Schritt sein können, wenn wir in Deutschland wieder mehr Dynamik und Wohlstand schaffen wollen.“

IFHandwerk e.V. kritisiert Dieter Philip: Desinformationspolitik

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit verabschiedet. Zu der Pressemitteilung des ZDH (Nr. 10/2004) erklärt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle:

„Der ZDH betreibt systematische Desinformationspolitik. Die Bundesregierung focussiert den Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit keineswegs auf die Beschäftigung von Putzfrauen – das ist Quatsch! Und das weiß Dieter Philipp.

Dass allerdings eine Verletzung der Handwerksordnung zukünftig nicht mehr als Schwarzarbeit eingestuft werden soll, ist konsequent, obwohl das Dieter Philipp nicht gefällt. Das Handwerk ist der einzige Wirtschaftszweig, bei dem die Verletzung von Standesrecht als Schwarzarbeit eingestuft wird. Handwerksorganisationen haben auch ein wirtschaftliches Interesse an der Diskriminierung von Handwerkern ohne Meisterbrief. Das kritisieren wir als eklatanten Gesetzes-Missbrauch! Andere Berufsvertreter wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte werden hier benachteiligt.

Der prominenteste Wissenschaftler zur Schwarzarbeit Prof. Schneider aus Linz vertritt (wie wir) nicht die Position des ZDH. Er wird am 27. März auf einer Tagung des IFHandwerk und der Friedrich-Naumann-Stiftung in Gummersbach seine Sichtweise vortragen. Anmeldungen sind noch möglich. Der ZDH ist herzlich eingeladen.“

Dass zulassungspflichtige Handwerksarbeiten zukünftig nur noch nach der Handwerksordnung verfolgt werden können und nicht mehr nach dem Schwarzarbeitsgesetz (wie heute), begrüßt der IFHandwerk e.V. uneingeschränkt. Denn heute noch können auch normale Bürger Auftraggeber mit bis zu 100.000€ Geldstrafe bestraft werden! Michael Wörle: „Dem Bundesfinanzministerium ist, von einzelnen Kritikpunkten abgesehen, erstmals ein gute, in sich stimmige Fassung des Schwarzarbeitsgesetzes gelungen, das noch immer Grundlage massiven Missbrauchs ist. Insofern unterstützt der IFHandwerk das Anliegen der Bundesregierung, weil unter Schwarzarbeit zukünftig im Kern nur noch die Steuer und Abgabenhinterziehung verfolgt werden und nicht ein überkommenes Ständeberufsrecht geschützt werden soll.“