IFHandwerk e.V.

IFHandwerk-Veranstaltungsprogramm: Prof. Schneider kommt

Der IFHandwerk e.V. hat für das Frühjahr 2004 ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm erstellt. Neben den Seminar-Klassikern „Selbstständig ohne Meisterbrief“ bieten wir Ihnen dieses Jahr ein besonders Schnäppchen: Vom 26.-28. März findet die Tagung „Zukunft des Handwerks“ in Kooperation mit der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach (NRW) statt. Hier ist es uns gelungen, den bekannten „Schwarzarbeitspapst“ Prof. Friedrich Schneider aus Linz als Referenten zu gewinnen. Prof. Schneider wird seine durchaus politikkritische Sicht zum Thema „Schwarzarbeit – Fluch oder Segen?“ vortragen. Sie können mit Experten diskutieren und erfahren das Neueste zum neuen Handwerks- und Schwarzarbeitsrecht aus erster Hand.

Das vollständige Programm dieser Tagung und aller anderen Veranstaltungen finden Sie neben den Meldungen unter der Rubrik Veranstaltungen.

Jetzt doch: Verstärkte Schwarzarbeits-Kontrollen in Wohngebieten

Der Leiter der neuen Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln, Ministerialrat Eberhard Haake teilte in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt mit, dass sehr wohl auch in Privathaushalten kontrolliert werden soll. Haake wörtlich: „Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person Sozialhilfe in Anspruch nimmt, aber zugleich in mehreren Haushalten als Putzhilfe oder Handwerker arbeitet.“ Weiter teilte Haake mit, dass private Haushalte bei allen Haus oder Wohnung betreffenden Leistungen Quittungen vorweisen müssten: „Schon das Nichtvorweisen ist eine Ordnungswidrigkeit.“ Die Bundesregierung hatte öffentlich betont, dass Sie nicht plane, Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten verstärkt zu kontrollieren.

Mit diesen Äußerungen bestätigt Ministerialrat Haake die Skepsis des IFHandwerk e.V. gegenüber anderslautenden Äußerungen des Bundesfinanzministeriums. Die neu geplante Rechnungspflicht für Jedermann bedeutet, dass jeder Bürger auch dann mit einem Bußgeld belegt werden kann, wenn er bei Kontrollen keine Rechnung für Handwerkerleistungen oder Reinigungsarbeiten vorweisen kann.

Nicht beachtet wurde allerdings, dass nach heutigem Recht Bürger, die Handwerker ohne handwerksrechtliche Zulassung beauftragen, mit sechsstelligen Bußgeldern bestraft werden können. Und zwar auch dann, wenn die Auftragnehmer einen Gewerbeschein haben und ordnungsgemäß Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das soll künftig wegfallen.

IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle: „Insofern unterstützt der IFHandwerk das Anliegen der Bundesregierung, weil unter Schwarzarbeit zukünftig im Kern nur noch die Steuer- und Abgabenhinterziehung verfolgt und nicht ein überkommenes Ständeberufsrecht geschützt werden soll. Fehler bei Beantragung handwerklicher Zulassungspflichten gehören nicht ins Schwarzarbeitsgesetz. Die heutige Regelung ist eine spezielle Diskriminierung von Handwerkern. Falls die Regelung drin bleiben sollte, muss konsequenterweise auch der Verstoß gegen andere berufsrechtliche Pflichten für Ärzte oder Rechtsanwälte als Schwarzarbeit definiert werden. Nicht nur bei Handwerkern.“
Der IFHandwerk warnt den unionsgeführten Bundesrat, diese Neuregelung zu torpedieren.

Wie berichtet, würden durch die Neuregelung Fehler in der handwerksrechtlichen Zulassungspflicht nur noch nach der Handwerksordnung bestraft werden können, nicht mehr nach dem Schwarzarbeitsgesetz. Konkret bedeutet das, dass die Geldstrafen dann nur noch maximal 10.000€ kosten können, nicht mehr – wie jetzt – 100.000€.

Handwerksberater: Welche Vorteile die neue Handwerksordnung für Sie bringt

Der neue HANDWERKSBERATER ist erschienen. In dem Informationsdienst für Mitglieder werden schwerpunktmäßig die Neuregelungen zum Jahresbeginn ausführlich analysiert.

Die Themen:

– SCHWERPUNKT:Die neue Handwerksordnung: Welche neuen Chancen ergeben sich für Sie?
– Das neue Altgesellenprivileg als Verkaufsschlager
– Was als einfache Tätigkeit gilt
– IFHandwerk-Kritikpunkte: Welche Mängel das neuen Gesetz hat
– Softwaretipp
– Neue Vorschriften für Ihre Rechnungen
– Hartz-Reformen: Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit
– IFHandwerks-Veranstaltungstipps

Das Beratungstelefon des IFHandwerk läuft heiß. Die Neuregelungen bringen einen erhöhten Informationsbedarf mit sich. In persönlichen Beratungsgesprächen, Seminaren und Veranstaltungen erfahren Handwerker, wie Sie sich die neuen Vorteile sichern können.

Altgesellenregelung entwickelt sich zum Gründungshit!

Die neue Altgesellenregelung entwickelt sich zu einem Hit. Die Behörden werden zunehmend mit Anträgen zur Gleichstellung eingedeckt. Der IFHandwerk e.V. wird mit Anfragen von Handwerkern ohne Meisterbrief überhäuft, die die neue Regelung nutzen wollen. Aussage eines süddeutschen Metallbauers: „Endlich mal jemand, der sich mit den Vorschriften auskennt.“
Rufen Sie an: 040 – 399 00 167. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gesetzentwurf zur Schwarzarbeit bringt eine entscheidende Neuerung

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Schwarzarbeit schlägt publizistische Wellen! Die Bundesknappschaft kann sich vor Anträgen mit neuen Minijobs nicht retten. Die Union hat vollmundig angekündigt, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. In Fernsehdiskussionen wittern Journalisten von SPIEGEL und FOCUS, dass nicht gemeldete Putzfrauen Deutschland zu einem Volk von Vorbestraften machen wird. Der Gesetzgeber sei drauf und dran, aus Verwaltungsunrecht Kriminalunrecht zu machen.

Allerdings: Haftstrafen für nicht gemeldete Haushaltshilfen sind nicht vorgesehen. Das Grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung wird nicht eingeschränkt. Dagegen enthält der Gesetzentwurf eine ganz andere Sensation:

Der Bußgeldrahmen von Handwerkern, die ohne Meisterbrief arbeiten, wird abgesenkt! Geplant ist, dass die Grundlage nach dem Schwarzarbeitsgesetz entfällt, wo Ihnen ohne Handwerksrollen-Eintragung bis zu 100.000€ Bußgeld drohen. Die Geldbußen nach der Handwerksordnung allerdings werden nicht abgeschafft. Hier droht Ihnen ein Bußgeld bis zu 10.000€. Mit anderen Worten: Es wird auch mal was billiger in Deutschland.

Der IFHandwerk begrüßt die geplante Neuregelung und wird sich dafür einsetzen, dass die Novellierung in diesem entscheidenden Punkt nicht verwässert wird. Mit dem neuen Gesetz wird die Diskriminierung von Handwerkern ohne Meisterbrief beseitigt. Ein Arzt oder Apotheker ohne Berufszulassung gilt schließlich auch nicht als Schwarzarbeiter. Das noch gültige Schwarzarbeitsgesetz ist ein Skandal. Es ist gut, dass die Bundesregierung die Regelung fallen lassen will.