Der Leiter der neuen Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln, Ministerialrat Eberhard Haake teilte in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt mit, dass sehr wohl auch in Privathaushalten kontrolliert werden soll. Haake wörtlich: „Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person Sozialhilfe in Anspruch nimmt, aber zugleich in mehreren Haushalten als Putzhilfe oder Handwerker arbeitet.“ Weiter teilte Haake mit, dass private Haushalte bei allen Haus oder Wohnung betreffenden Leistungen Quittungen vorweisen müssten: „Schon das Nichtvorweisen ist eine Ordnungswidrigkeit.“ Die Bundesregierung hatte öffentlich betont, dass Sie nicht plane, Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten verstärkt zu kontrollieren.
Mit diesen Äußerungen bestätigt Ministerialrat Haake die Skepsis des IFHandwerk e.V. gegenüber anderslautenden Äußerungen des Bundesfinanzministeriums. Die neu geplante Rechnungspflicht für Jedermann bedeutet, dass jeder Bürger auch dann mit einem Bußgeld belegt werden kann, wenn er bei Kontrollen keine Rechnung für Handwerkerleistungen oder Reinigungsarbeiten vorweisen kann.
Nicht beachtet wurde allerdings, dass nach heutigem Recht Bürger, die Handwerker ohne handwerksrechtliche Zulassung beauftragen, mit sechsstelligen Bußgeldern bestraft werden können. Und zwar auch dann, wenn die Auftragnehmer einen Gewerbeschein haben und ordnungsgemäß Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das soll künftig wegfallen.
IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle: „Insofern unterstützt der IFHandwerk das Anliegen der Bundesregierung, weil unter Schwarzarbeit zukünftig im Kern nur noch die Steuer- und Abgabenhinterziehung verfolgt und nicht ein überkommenes Ständeberufsrecht geschützt werden soll. Fehler bei Beantragung handwerklicher Zulassungspflichten gehören nicht ins Schwarzarbeitsgesetz. Die heutige Regelung ist eine spezielle Diskriminierung von Handwerkern. Falls die Regelung drin bleiben sollte, muss konsequenterweise auch der Verstoß gegen andere berufsrechtliche Pflichten für Ärzte oder Rechtsanwälte als Schwarzarbeit definiert werden. Nicht nur bei Handwerkern.“
Der IFHandwerk warnt den unionsgeführten Bundesrat, diese Neuregelung zu torpedieren.
Wie berichtet, würden durch die Neuregelung Fehler in der handwerksrechtlichen Zulassungspflicht nur noch nach der Handwerksordnung bestraft werden können, nicht mehr nach dem Schwarzarbeitsgesetz. Konkret bedeutet das, dass die Geldstrafen dann nur noch maximal 10.000€ kosten können, nicht mehr – wie jetzt – 100.000€.