Mit einem neuen aufsehenerregenden Urteil hat der EuGH die Kritiker des Meisterzwangs gestärkt. Das höchste EU-Gericht entschied am 11. Dezember zu Gunsten eines Auftraggebers aus Augsburg, dem ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz vorgeworfen wurde, weil er eine nicht in die Handwerksrolle eingetragene portugiesische Firma mit Verputz-Arbeiten beauftragt hatte. Damit entschieden die Richter (Aktenzeichen C-215/01) höchstrichterlich zum zweiten Mal, dass das Gemeinschaftsrecht der Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle entgegenstehen kann, wenn „die Erbringung von Dienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat verzögert, erschwert oder verteuert“.
Unzulässig wäre die Tätigkeit nur dann ohne Eintragung, wenn die portugiesisches Firma in Deutschland nicht nur vorrübergehend tätig wäre, sondern hier eine Infrastruktur zur Verfügung hätte, die es ihr in stabiler und kontinuierlicher Weise erlauben würde, ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen. Aber selbst dann wäre die Handwerksrolleneintragung für EU-Ausländer weit einfacher als für deutsche Handwerker ohne Meisterbrief. Damit wird der Spagat für den deutschen Gesetzgeber größer, wenn er die Absenkung des Meisterzwangs nicht durchsetzen kann, wie dieses am 19.12. im Vermittlungsausschuss endgültig geschehen sollte.
Mehr dazu in der Presseerklärung des IFHandwerk.
Und im Urteil.