IFHandwerk e.V.

Lasst die Selbstständigen nicht im Stich! Mit der Lockerung kommt die Bürokratie zurück.

Die Selbstständigen geraten ins Hintertreffen. Wenn die Behörden zu gründlich sind, bleiben Selbstständige auf der Strecke.

Es gibt diese Menschen, gerade bei Handwerkern, Menschen, die bis auf die Maskenpflicht beim Einkaufen von der Pandemie tatsächlich wenig mitbekommen. Andere dagegen (wie Friseure und Messebauer) hat es voll getroffen. Der Veranstaltungstechniker Bo Azzouz schätzt, dass das Geschäftsjahr für ihn mit so gut wie keinem Umsatz in diesem Jahr zu Ende gehen wird. Bis seine Auftraggeber und deren Werbeagenturen wieder ins Laufen kommen, wird es Dezember sein. Und seine Saison ist durch den Lockdown völlig zerstört – und damit seine Firma.

So unterschiedlich sind die Verhältnisse in diesem Land. Für kleine Selbstständige kann so ein Totalausfall durch die Pandemie das Aus bedeuten, nicht nur für 50% der Kaufhäuser von Galeria Kaufhof. Der mit dem Handwerk über die Bundesarbeitsgemeinschaft BAGSV verbundene Verband VGSD hat in der wohl größten Befragung von kleinen Selbstständigen erfahren, dass 25% der Befragten an die Aufgabe ihrer Selbstständigkeit denken. Nach Information von „Spiegel-online“ hat sich die Zahl der selbstständigen Arbeitslosengeld II-Bezieher von 15.000 auf knapp 84.000 fast versechsfacht https://bit.ly/3fYIXL0

Der Flurschaden ist damit gigantisch.

Da rückt zum einen die Entschädigungspflicht nach dem Infektionsschutzgesetz in den Vordergrund. Nach Einschätzung des VGSD-Anwalts Michael Augustin kann durch die Ausgangsbeschränkungen und Allgemeinverfügungen eine Entschädigungspflicht bejaht werden. Der Schaden muss jedoch noch in diesem Monat angezeigt werden. Wenn Sie geschädigt sind, sollten Sie Ihren Schaden anzeigen. Musterbriefe werden unseren Mitgliedern hierfür kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir schreiben diesbezüglich Sie als Mitglied einzeln an. Wer betroffen ist, sollte dieses unverzüglich anmelden. Mit dem Schreiben erhalten Sie auch das Passwort, um die Musterbriefe zu nutzen. Eile ist nötig.

Jetzt aber zur Bürokratie: Die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Sarah Ryglewski (SPD) hat mit einem aus Sicht des IFHANDWERK e.V. unsensiblen und rücksichtslosen Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages deutlich gemacht, dass die Corona-Soforthilfen kleinlich geprüft und ggfs zurückgezahlt werden müssten. Das Schreiben liegt uns nicht vor. Nach Informationen des „Handelsblattes“ jedoch und einem von der Deutschen Handwerkszeitung zitierten Steuerberater dürfen angeblich nur bestimmte Kosten in der Liquiditätsberechnung berücksichtigt werden, mit der Sie Ihre Liquiditätslücke berechnen. Zitat: „Die Existenzsicherung inklusive der Miete erfolgt schnell und unbürokratisch über die Grundsicherung, die laufenden Kosten für die Büromiete, Pachten oder andere Dauerschuldverhältnisse über das Sofortprogramm des Bundes“. Es ist aber nach Recherchen des IFHANDWERK e.V. und der mit ihm verbundenen 24 anderen Verbände bis heute nicht wirklich zu klären, wie methodisch sauber gerechnet werden kann. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Pinkwart macht nach Informationen des „Handelsblattes“ inzwischen Druck, die Bedingungen der Corona-Soforthilfe nachträglich auszuweiten, damit die betroffenen Selbstständigen die Zuschüsse auch zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes einsetzen dürfen und nicht zurückzahlen müssen. Für die Staatssekretärin Ryglewski ist das jedoch Sache der Länder. Der Bund wolle für die Großzügigkeit der Länder nicht aufkommen. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass es mindestens 16 verschiedene Berechnungsmethoden geben wird. Das kann nicht richtig sein. IFHANDWERK-Geschäftsführer Michael Wörle: „Der Streit zwischen Bund und Ländern führt zu einer bürokratischen Schikane auf dem Rücken der von der Pandemie getroffenen Selbstständigen. Damit wird nachträglich eine bürokratische Zusatzlast geschaffen, die untragbar ist.“

Dazu kommt, dass unter der Oberfläche der Corona-Nachrichten noch ein anderer Streit in der Großen Koalition gärt: Der Streit um die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Die SPD will alle Selbstständigen in die gesetzliche Rente zwingen, die Union ist dagegen. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Ministerium von Bundesarbeitsminister Heil erarbeitet. Was auch immer noch dieses Jahr dabei heraus kommt: Eine Altersvorsorgepflicht („Zwangsrente“) würde gerade in Zeiten der Pandemie weitere Zwangsabgaben für Selbstständige auslösen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH, ein Gegner unserer Mitglieder, befürwortet die „Zwangsrentenzahlungen“. Grund: die in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker kennen diese, zulassungsfreie Handwerker aber bislang nicht. Der ZDH will die Abgabepflicht für alle Selbstständige. Selbstständige, die derzeit ihre Lebensversicherung beleihen müssen (und können), würden mit einer solchen „Zwangsrente“ um ihre freie Form der Altersvorsorge gebracht werden. IFHANDWERK-Geschäftsführer Michael Wörle: „Eine Altersvorsorge ist für jeden Selbstständigen wichtig. Wir fordern allerdings flexible Lösungen, die Selbstständige in der Krise handlungsfähig hält. Das kann die gesetzliche Rentenversicherung derzeit nicht leisten.“

Die BAGSV hat in einer gemeinsamen Petition vieler Verbände einen Mahnbrief an den Bundeswirtschaftsminister Altmaier verfasst. Nach anfänglicher Freude über die schnellen Hilfen in allen Verbänden der BAGSV ist die Bewilligungspraxis inzwischen einer kritischen Haltung gewichen. VGSD-Geschäftsführer Andreas Lutz, der auch Sprecher der BAGSV ist und damit auch die Interessen unserer Mitglieder vertritt schrieb:

„Als Steuer- und Beitragszahler sind wir willkommen, in der Krise aber lässt man uns im Regen stehen, während man gegenüber der Öffentlichkeit mit den Wohltaten prahlt, die man uns hinterher kaltschnäuzig verweigert. … Wir haben sehr lange ausschließlich sachlich auf die Missstände hingewiesen – und nicht nur wir. Ich glaube, es braucht nun (leider) einen sehr lauten und deutlichen Weckruf an das Wirtschaftsministerium, damit es seine Aufgaben wahrnimmt“.

Hier gehts zum offenen Brief: https://bit.ly/3fUEhpc

Fazit: Wenn wir uns nicht wehren, werden Selbstständige zwischen den Interessen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften im Politikbetrieb zerrieben. Sie geben vor uns zu schützen. Aber in Wirklichkeit tun sie es nicht. Das zeigen die Beispiele, die hier beschrieben sind.

Corona-Zuschuss: Erste Erfahrungen mit der Bewilligung der Zuschüsse. Wichtige Fragen und Antworten:

Nun liegen die ersten Erfahrungen vor, wie die Zuschüsse vergeben werden. Nachdem am letzten Sonntag sich Bund und Länder durch eine Verwaltungsvereinbarung auf eine einheitliche Vorgehensweise und Handhabung geeinigt haben, haben alle Länder angefangen, ihre Formulare für die Beantragung anzupassen. Beachten Sie: Hierdurch werden die Websiten der Länder angepasst. Nicht alle Länder sind schon up-to-date, nicht alle Seiten sind aktuell.

In Berlin sind beispielsweise bereits Gelder ausgezahlt worden. Dadurch kam es aber wegen des großen Ansturms zu einem zeitweiligen Vergabestopp bis 6.4. Niedersachsen dagegen hat seine Vergaberichtlinien gestoppt und zahlt jetzt nur noch die Bundesmittel aus. Schleswig-Holstein, das sich damit schwer tat, am Anfang überhaupt Anträge entgegen zu nehmen, hat nun eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Musterantworten veröffentlicht. Das Land stockt die Bundesmittel auf. Hamburg ebenfalls.

Am Anfang war nicht klar, ob die Zuschüsse über 9 bzw. 15 T€ bei Versicherung coronabedingter Liquiditätseinbrüche auf Treu und Glauben pauschal, schnell und vollständig ausgezahlt werden. Nun bildet sich immer mehr raus, dass die Länder mit mehr Fragen und präziserer Prüfung die Mittel nur zum Teil und nicht pauschal ausschütten (Details: siehe weiter unten). Unser offener Brief fand insofern kein Gehör (Link: Offener Brief an alle Länderregierungen). Anträge werden zunehmend genauer geprüft. Und das, obwohl die Zahl der gestellten Anträge überwältigend ist und beispielsweise in Berlin vor der Investitionsbank die Antragssteller in langen Schlangen warteten. Nach einer Umfrage des Verbandes der Familieinunternehmer halten 5% der Unternehmen keine 14 Tage mehr durch. Wir schätzen, dass 20% der Unternehmen insolvent gehen werden. Trotz des von der Bundesregierung erleichterten Insolvenzschutzes.

Grundsätzliche Kriterien für die Antragsberechtigung:
• Auftragseinbruch um mehr als 50%
• Umsatzrückgang um mehr als 50%
• Coronabedingter Liquiditätsengpass.
Wie unterscheiden sich diese 3 Kriterien? Wenn die Aufträge einbrechen, ist das ein Frühwarnhinweis auf wirtschaftliche Probleme. Trotzdem können noch Umsätze da sein, weil Rechnungen bezahlt werden aus der Zeit vor der Krise oder Aufträge abgearbeitet werden, die vor der Krise erteilt wurden. Liquditätsengpässe entstehen oft erst danach. Sie können aber auch schon viel früher eintreten, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen, weil sie zum Beispiel selbst in die Krise geraten.

Grundsätzlich hat jedes Bundesland seine eigene Förderstruktur. Die Bundesmittel werden über die Förderbanken der Bundesländer ausgezahlt (Link: Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen der Länder). Aber viele Länder (nicht aber Niedersachsen) legen noch Landszuschüsse drauf. In einigen Ländern wie Hamburg werden diese dazu gezählt, in anderen Ländern muss man wählen: Bundeszuschuss oder Landeszuschuss. Welche Fragen hier auftauchen, beantwortet beispielsweise Schleswig-Holstein in einem 10 Seiten Papier (Details: Antworten auf häufige Fragen)

Wichtige Fragen und Antworten (Stand 4.4.2020):

  • Ich habe mehrere Unternehmen: Bekomme ich für jedes einen Zuschuss? Antwort: In der Regel wird das zusammengerechnet. Außerdem dürfen die Unternehmen in der Regel nicht mehr als 10 Beschäftigte haben.
  • Ich bin nur im Nebenerwerb selbstständig. Bekomme ich trotzdem einen Zuschuss? Antwort: In der Regel muss die Selbstständigkeit das Haupteinkommen sein. Aber in Schleswig-Holstein gibt es den Zuschuss auch für gewerbliche Nebenerwerbe, nicht aber für freiberufliche Nebenerwerbe. Handwerker üben in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus.
  • Ich beziehe ALG II-Leistungen. Bin ich antragsberechtigt? Antwort: Ja, aber als Aufstocker muss ich Gewerbetreibender sein.
  • Ich beschäftige auch Auszubildende und Minijobber. Werden die bei meinen Arbeitnehmern mitgezählt? Antwort: Hier sagt Schleswig-Holstein ja. Andere Bundesländer nein. Bitte schauen Sie auf den Seiten der Förderbanken, wie dieses in Ihrem Fall gehandhabt wird. Die Frage ist wichtig, weil die Fördermittel nach der Betriebsgröße gestaffelt sind. In der Regel Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte, dann bis 10 und je nach Bundesland gibt es auch darüber hinaus einen Zuschuss. Oder auch nicht.
  • Werden Geschäftsführer mitgezählt? Antwort: Auch das kommt darauf an. In Schleswig-Holstein ja, aber nur dann wenn Sie als Geschäftsführer nicht zugleich Gesellschafter des Unternehmens sind. Nur dann werden Sie wie ein normaler Arbeitnehmer mitgezählt.
  • Wenn ich viele Teilzeitkräfte habe: Wie zähle ich die? Antwort: Alle Länder verlangen eine Umrechnung in Vollzeitäquivalente. Die Regeln hier sind unterschiedlich. Eine einfache Faustregel hilft. Sie rechnen auf der Basis von 39 Stunden eine Kraft als Vollzeitäquivalent. Beispiel: 20+30+39 Wochenstunden sind 2,8 Vollzeitkräfte.
  • Müssen private Mittel erst aufgebraucht werden? Antwort tendenziell Nein. Aber der Teufel liegt auch hier im Detail. Bespielsweise weiß keiner, wie lange die Krise dauern wird. Beispiel: Sie haben 100% Umsatzeinbruch. Ihr Friseursalon wurde geschlossen. Sie sind Messebauer: alle Messen wurden abgesagt, so dass Sie als Messebauer keine Kunden mehr haben. Sie haben in beiden Beispielen aber noch private und betriebliche Mittel, ihr Konto ist (noch) gefüllt. Faustregel: Kein Umsatz, aber die Kosten laufen weiter. Dann ist die Differenz die Lücke. Diese multiplizieren Sie mal 3 Monate. Das ist die Summe, die Ihnen pauschal fehlt. Wenn Ihr Vermieter auf Miete verzichtet oder die Miete stundet, dürfen Sie diese Lücke mit 5 Monaten rechnen, sonst nur 3 Monate. Das ist eine pauschale Rechenhilfe nur zur groben Orientierung. Die Länder geben hier eigene Berechnungshilfen. Aber ohne diese Faustregel ist das Antragsverfahren nicht zu verstehen. Schleswig-Holstein gibt ein Beispiel: Sie erwarten in den nächsten 3 Monaten Einnahmen in Höhe von 30.000 Euro, haben aber Betriebsausgaben in Höhe von 60.000 Euro, fehlen Ihnen 30.000 Euro. Sie können den Zuschuss beantragen. Haben Sie aber noch 80.000 Euro liquide Mittel (hier zählen Kassenbestände und Bankguthaben), dann haben Sie keinen Liquiditätsengpass. Sie können keinen Antrag stellen.
  • Zählen Dispositionskredite und Kontokorrentkredite zu den liquiden Mitteln? Antwort: Nein. Sie sind Verbindlichkeiten, also Schulden.
  • Müssen Sie zur Abwendung eines Liquiditätsengpasses auch Anlagevermögen einsetzen? Beispielsweise Immobilien? Antwort: Nein. Nur schnell verfügbare betriebliche Mittel sind einzusetzen. Auch private Rücklagen wie Lebensversicherungen müssen Sie nicht aufbrauchen.
  • Gibt es Zuschüsse auch bei zu erwartenden, noch nicht eingetretenen Umsatzlücken? Antwort: Ja. Es hängt von Ihren Erwartungen ab. Diese Prognose ist Grundlage Ihrer Planung. Es kann sein, dass Sie aber deshalb den Antrag vielleicht einen Monat später stellen, weil dann die Lücke größer ist. Nicht gleich im ersten Monat. Beachten Sie: Den Bekundungen zu Folge kann man bis Ende Mai Anträge stellen. Bitte auch hier genau prüfen, was die Landesregierung veröffentlicht.
  • Zählen Privatentnahmen zu den Betriebsausgaben? Antwort: Nein. Sie leben vom Gewinn. Der ist keine Betriebsausgabe. Anders ist das bei GmbHs. Hier sind die Geschäftsführergehälter Betriebsausgabe. Sie gehören mit zu der zu erwartenden Lücke, dem Liquiditätsengpass. Achtung/Nachtrag: Hier gibt es offenbar eine Änderung in den Richtlinien der Länder. Das Thema ist bei Bund und Ländern hochumstritten. Eine einheitliche Handhabung steht noch in den Sternen (Stand 19.5.2020)
  • Ich arbeite von zu Hause aus. Ist auch die Miete meiner Wohnung als Betriebsausgabe abzugsfähig? Antwort: Nein. Die private Miete ist keine Betriebsausgabe. Sie gehört zu dem notwendigen Gewinn, den Sie nach Abzug aller Betriebsausgaben erzielen müssen, ist aber keine betriebliche Liquiditätslücke.
  • Wenn ich meinen Antrag später stelle: Reicht das Geld für alle? Antwort: Ja, das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet, dass alle Unternehmen mit Problemen einen Zuschuss bekommen. Hinweis: Anträge können bis 31.5.2020 gestellt werden.

Dieses sind nur einige der möglichen Fragen, die durch die Förderrichtlinien entstehen. Wir haben immer davor gewarnt, dass hier unnötig viel Bürokratie entsteht, die schnelle Hilfen geradezu verhindert und allen Seiten viel Arbeit beschert. Das ist gerade jetzt wichtig. Weil gerade jetzt durch die bundesweit vorgeschriebene „soziale Distanz“ die normalen Arbeitskapazitäten überall beschränkt sind. Auch in den Behörden selbst. Es sieht aber so aus, dass unser offener Brief (Offener Brief) nicht gehört worden ist. Bitte posten Sie den Link unseres offenen Briefes in allen social media-Kanälen. Es ist wichtig, dass gerade jetzt Großzügigkeit statt Kleinlichkeit herrscht. Denn viele Soloselbstständige ohne festes Einkommen und viele Kleinunternehmer drohen jetzt unter die Räder zu kommen. Mit der Krise muss ein Ruck durch Deutschland gehen: Deutschland muss digital werden und flexibel. Dafür müssen die Selbstständigen liquide bleiben. Es können nicht nur Beamte und Arbeitnehmer übrig bleiben. Gerade deshalb müssen die Förderbanken jetzt großzügig sein.

Ein Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hilft Unternehmern in Not

  • Achtung/Hinweis: Das Beratungsprogramm scheint quasi „gehackt“ worden zu sein. Mehr als 8000 Berater wollten sich neu registrieren wegen der 100%-Förderung, die in diesem Falle nur dem Berater zu Gute gekommen wäre. Es steht in den Sternen, ob die ca 25.000 gestellten Anträge überhaupt bewilligt werden. Alles liegt auf Eis, Anträge werden derzeit nicht bewilligt. Es sieht so aus, dass die gut gemeinte Förderung auch deutlich teurer wird als ursprünglich beabsichtig. Die Entscheidung scheint direkt bei Wirtschaftsminister Altmaier zu liegen und hier steht eine Antwort noch aus (Stand 19.5.2020).

Corona-Hilfen: Anlaufstellen. Es soll einheitlich werden! Ohne Anrechnung privater Mittel

Bund und Länder haben am Sonntag eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Dadurch soll das Antragsformularchaos vereinheitlicht werden. Hier die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (von uns gekürzt, mit Hervorhebungen) mit einer. Ganz wichtig: Die Liste der Ansprechpartner. Ab heute stehen die Mittel zur Verfügung! Eine wichtige Frage war, inwieweit private Mittel eingesetzt werden müssen. Werden die Sparsamen bestraft und die anderen belohnt? Nein, das wird nicht verlangt, auch wenn die Länderformulare das nicht ausweisen. Hierzu die baden-württembergische Kultursministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann klarstellend:

„Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich. Die bisherige Ausgestaltung der Förderkriterien in Baden-Württemberg beinhaltet, dass erst private liquide Mittel aufgebraucht werden sollen, ehe ein Antrag gestellt werden kann. Das hat bei den Selbstständigen und kleinen Betrieben viel Unsicherheit und Verwirrung ausgelöst. Ich kann diesen Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass auch das Land Baden-Württemberg seine Kriterien für die Soforthilfe anpasst – und zwar rückwirkend, damit es keine Kriminalisierung derer gibt, die möglicherweise den Antrag gestellt haben, ohne private Mittel aufgewendet zu haben.“

Quelle: https://www.cdu-bw.de/presse/dr-susanne-eisenmann-zur-diskussion-ueber-die-foerderkriterien-bei-den/

PRESSEMITTEILUNG

Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei. Umsetzung durch die Länder steht

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Bayern hat – als aktuelles Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz – die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert. Mit der Verwaltungsvereinbarung und der dazugehörigen Vollzugshilfe für die Länder sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hierzu: „Bund und Länder haben in Rekordzeit gemeinsam die notwendigen Voraussetzungen für eine schnelle Beantragung und Auszahlung der Corona-Soforthilfen geschaffen. Damit reagieren wir auf die Not vieler kleiner Unternehmen, Selbständiger, Freiberufler und Landwirte, die dringend auf diese Hilfen angewiesen sind. Beantragung und Auszahlung sollen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden. Die vom Bund bereit gestellten Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro können ab diesen Montag von den Ländern abgerufen werden.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Bund und Länder haben sehr zügig gearbeitet, um die Corona-Soforthilfe jetzt scharf stellen zu können. Solo-Selbstständige und Betriebe bis zehn Beschäftigte können Zuschüsse für ihre Betriebskosten erhalten – insgesamt 50 Mrd. Euro stehen dafür zur Verfügung. Die Länder können diese ab morgen (Montag) abrufen, um die Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen. Es ist gut, dass Bund und Länder so eng zusammenarbeiten, damit die Hilfe zügig bei den Betroffenen vor Ort ankommt.“

Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

  1. Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
  2. Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.
  3. Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
  4. Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
  5. Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.
  6. Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
  7. Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern:

(Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen wie auch für Bundes-Soforthilfen):

Land

Zuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und Bewilligung

Link

Baden-Württemberg

Antragstellung bei und Vorprüfung

durch IHK und HWK, Bewilligung

durch L-Bank

https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona

Bayern

Regierungen und

Landeshauptstadt München

www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB)

www.ibb.de/coronahilfen

Brandenburg

Investitionsbank des Landes

Brandenburg (ILB)

www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelleunterstuetzungsangebote/

Bremen

BAB Bremer Aufbau Bank

BIS Bremerhavener Gesellschaft

für Investitionsförderung und

Stadtentwicklung mbH

www.babbremen.de/bab/coronasoforthilfe.html

www.bisbremerhaven.de/antrag-coronasoforthilfe.99067.html

Hamburg

Hamburgische Investitions- und

Förderbank (IFB Hamburg)

www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen

Hessen

Regierungspräsidium Kassel

wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe

Mecklenburg-

Vorpommern

Landesförderinstitut Mecklenburg-

Vorpommern (LFI-MV)

www.lfimv.de/foerderungen/coronasoforthilfe

Niedersachsen

voraussichtlich: Investitions- und Förderbank

Niedersachsen – NBank

www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19–Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln,

Münster

https://wirtschaft.nrw/corona

Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank RP

(ISB)

https://isb.rlp.de/home.html

Saarland

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,

Energie und Verkehr des

Saarlandes

www.corona.wirtschaft.saarland.de

Sachsen

Sächsische Aufbaubank –

Förderbank (SAB)

www.sab.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

www.ib-sachsenanhalt.de/coronavirusinformationen-fuer-unternehmen

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-

Holstein (IB.SH)

www.ibsh.de/infoseite/corona-beratungfuer-unternehmen/

Thüringen

Thüringer Aufbaubank

Die Antragsannahme sowie

Vorprüfungen erfolgen auch über

die IHKn und HWKn.

https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Offener Brief: An der Quote werdet Ihr gemessen!

Liebe Bundesregierung, lieber Bundestag, lieber Bundesrat und – jetzt aufgepasst – liebe Landesregierungen!

Der Bund hat schnell reagiert. Erstaunlich schnell. Es gibt ab morgen Zuschüsse, nicht nur Darlehen. Die Länder müssen das jetzt umsetzen. In Bayern konnten Selbstständige zuerst Anträge stellen, in Hamburg wird das erst morgen möglich sein; obwohl Hamburg wirklich schnell unbürokratische Hilfen und vor allem konkrete Zuschüsse angekündigt hat.

Wir haben die Antragsformulare (soweit verfügbar) analysiert. Jetzt sind wir gespannt. Wir befürchten, dass Ihr das jetzt „verkackt“. Zu viele Fragen, zu viele juristische Fußangeln, zu kompliziert zum Antworten. Jetzt sind wir gespannt, wie Ihr das handhabt. Viele Selbstständige haben keinen Umsatz mehr: Friseure und Messebauer zum Beispiel. Andere haben noch Arbeit (Bauhandwerker zum Beispiel). Die freuen sich befristet über weniger Staus auf der Strasse. Jetzt kommt der Antragsstau, wenn Ihr nicht schnell und unbürokratisch reagiert. Handelt! Wenn Ihr die Formulare nicht vereinfachen könnt, weil Ihr das vorher auch nicht beherrscht habt, dann seid wenigstens großzügig! Schnelle und unbürokratische Hilfe. Cash. Das ist das, was jetzt gebraucht wird. Sonst gehen viele Selbstständige vor die Hunde. Trotz der tollen und schnellen Reaktion des Bundes. Liebe Länder: „verkackt“ das jetzt nicht. Habt mal keine Angst, etwa falsch zu machen. Ihr werdet sicher trotzdem von einigen kritisiert werden, aber am Ende zählt nur die Quote:

  1. Wie viele Anträge bewilligt werden und
  2. Wie hoch die Rückforderungsquote wird, die Ihr mit Euren Antragsformularen schon möglich gemacht hat. Selbst in diesem Falle, wir wollen das mal positiv sehen, ist das wenigstens ein zinsloser Kredit. Und der ist jetzt notwendig.

Handelt, macht Überstunden, verhaltet Euch wie Selbstständige, übernehmt Verantwortung, riskiert was, denkt einfach mal an die, die nicht so gut abgesichert sind wie Ihr im öffentlichen Dienst. Tut was für Deutschland. Für die 3 Millionen kleinen Selbstständigen. Denen könnt Ihr jetzt was Gutes tun. Die haben nämlich viel mehr Angst und Unternehmergeist wie Ihr. Ihr seid abgesichert. Durch unsere Steuerzahlungen. Gebt jetzt was zurück. Jeder auf seinem Arbeitsplatz.

Eure freien Handwerker vom IFHandwerk e.V.

Bereits vor dem 1. April sollen die Soforthilfen bei den Unternehmen ankommen. Ob das klappt?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat nach einem Bericht des „Handelsblattes“ verkündet, es sei sein „Ehrgeiz, dass vor dem 1. April die ersten Zahlungen bei den Unternehmen ankommen“. Erste Zahlungen also am nächsten Mittwoch. Das sind noch 2-3 Arbeitstage. Das Problem: Die Zuschüsse für Kleinunternehmer werden über die Länder abgewickelt. Das „Handelsblatt“ schreibt – und das ist auch unsere Erfahrung:

„Viele Kleinunternehmer brauchen dringend Zuschüsse, doch nicht alle Bundesländer liefern schon. Für manche könnte deshalb jede Hilfe zu spät kommen.“

Bericht des Handelsblattes

In Hamburg beispielsweise können Anträge erst am Montag gestellt werden. In Schleswig-Holstein ist dieses seit vorgestern zwar endlich möglich, aber die Fußangeln im Antragsformular lassen befürchten, dass viele Anträge trotzdem abgelehnt werden. Wie ein Freund mir sagte: „Die behördliche Furcht davor, beraubt zu werden, ist größer als vor dem Einbruch der Wirtschaft“. Wohl wahr. Das hohe Tempo von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die seit gestern alle Gesetze erarbeitet und verabschiedet haben, droht im Behördensumpf zu versacken. Hier ist es ganz wichtig, dass Sie Ihren Bundestagsabgeordneten anrufen, anschreiben, informieren, um Druck auf die Landesregierungen zu machen, die schnelle Hilfe auch wirklich schnell und unbürokratisch fließen zu lassen.

Der Veranstaltungsunternehmer Borhen Azzouz aus Harburg hat das gemacht. Er hat einfach seinen Bundestagsabgeordneten Metin Hakverdi angeschrieben, der auch sofort reagiert hat und sich für ihn einsetzt. Er hat einen Artikel geschrieben, der in einer lokalen Zeitung erschien: Appell des Eventtechnikers

Das sollten alle machen. Borhen Azzouz Umsatz ist durch Absagen total eingebrochen. Im Gegensatz zu den Messebauern fällt der Corona Virus in seine Hauptsaison, er hatte noch keinen Vorlauf. Damit entfällt möglicherweise der Großteil seines Jahresumsatzes. Viele Handwerker können noch arbeiten. Aber wie lange: Wer weiß? Die Lieferketten brechen zusammen und damit werden auch Baustellen stillstehen. Ansonsten ist das Handwerk generell noch besser dran als Einzelhändler, Restaurants und Veranstalter.

Borhen Azzouz wird Grundsicherung beantragen müssen. Die gute Nachricht: Hartz IV gibt es jetzt – befristet –  ohne Einkommens- und Vermögensprüfung.