IFHandwerk e.V.

IFHandwerk-Kommentar zum Bundestagsbeschluss

Mit dem Beschluss des Bundestages und Bundesrates am 12.12. scheint der Weg frei. Doch die Debatte um die „Rückvermeisterung“ hört nicht auf. Auch wenn sich die verantwortlichen Politiker vermutlich wünschen, dass bei diesem Thema nach dem eilig durchgepeitschten Bundestagsbeschluss nun wieder Ruhe einkehren wird. Das wird nicht passieren, so Prof. Wambach von der Monopolkommission heute im Deutschlandfunk (Link: https://cutt.ly/ke6STAH). Auch wenn – gefühlt – diese Woche nicht anders sein wird als nächste Woche: Die negativen Auswirkungen werden spürbar werden. Nur zeitverzögert.

Wer wird das zu spüren bekommen? Verbraucher werden es spüren, weil sie noch schwerer einen Handwerker bekommen und mehr bezahlen müssen. Der Staat: Durch mehr Schwarzarbeit, weil nur so Angebot und Nachfrage nach dieser Intervention noch zusammen kommen. Aber auch Handwerksunternehmer selbst werden es zu spüren bekommen: Weil die Existenzgründung nur noch mit großem Befähigungsnachweis (wie der Meisterzwang unter Juristen heißt) möglich sein wird. Und weil sie ihren Betrieb in Zukunft schwerer verkaufen können (Nachfolgeregelung: Denn der Nachfolger (Käufer) braucht anders als bisher zukünftig einen Konzessionsträger, wenn er selbst den Befähigungsnachweis nicht erbringen kann).

All das verstärkt schon heute vorhandene Engpässe: bei Verbrauchern, der Handwerkern, die in Ruhestand gehen wollen, und Existenzgründern. Die enorme Dynamik, so Wambach, die die Reform 2004 ausgelöst hat, wird ausgebremst. Das kann man volkswirtschaftlich gedacht nicht wollen. Das können nur diejenigen wollen, die hoffen, mit weniger Wettbewerbern bessere Geschäfte machen zu können. Das werden sicher nicht die Verbraucher sein.

Schaut man genauer hin, sieht man, dass die entscheidenden Gutachter, die das Verfahren bei der Rückvermeisterung maßgeblich beeinflusst haben, vom Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) bezahlt wurden. Wer zahlt, bestimmt. Das haben wir als Beobachter bei dieser Gesetzesinitiative von CDU/CSU und SPD genau sehen können. Noch Fragen?

Ein kleiner Trost für freie Handwerker: Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem soeben bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass auch Verträge mit Handwerkern ohne Meisterbrief gültig sind: Sie sind nur in Ausnahmefällen unwirksam (Aktenzeichen 11 U 138/17; die Nichtzlassungsbeschwerde wurde vom BGH am 18.9.19 zurückgewiesen). Das stärkt die Kunden-Handwerkerbeziehung! Es ist nicht gut, wenn der Staat den Wettbewerb stört.

Der Bundestag beschließt, dass der Meisterzwang wieder eingeführt wird. 12 Berufe vom Fliesenleger bis zum Harmoniumbauer

Nun ist es amtlich: Der Bundestag hat entscheiden. Die im Eilverfahren durchgezogene „Rückvermeisterung“ wird für 12 Gewerke wieder vollzogen. In diesen Berufen, über die wir schon berichtet haben, wird der Meisterzwang wieder eingeführt:

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Parkettleger
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  8. Böttcher
  9. Glasveredler
  10. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  11. Raumausstatter
  12. Orgel- und Harmoniumbauer

Begründet wird die Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Berufsfreiheit mit besonderen Gefahren (Gefahrenabwehr) oder dem Schutz immaterieller Kulturgüter. Merkwürdig nur, dass der Harmoniumbauer kulturell schützenswert ist, der Geigenbauer nicht. In dem Anhörungsverfahren beim Bundeswirtschaftsministerium wurde deutlich, dass der vom verkammerten Handwerk in einer konzertierten Aktion zusammen mit den Gewerkschaften die „Rückvermeisterung“ auf breiter Fläche vorantreiben wollten. Kritische Stimmen wurden angehört, aber erst am Ende, als sich der Saal schon leerte. Dennoch wurden viele Verbandswünsche nicht aufgenommen. 60% aller „Rückvermeisterungswünsche“ wurden abgelehnt. So bleiben Fotografen oder Bestatter auch in Zukunft frei. Gewerbeanmeldung reicht. Schwierig könnte es für Folierbetriebe werden, wenn sie bisher keine Gewerbeanmeldung als Schilder- und Lichtreklamehersteller hatten. Hier empfiehlt der IFHandwerk e.V. noch eine kurzfristige Korrektur der Gewerbeanmeldung in diesem Jahr. Streitigkeiten müssen im Zweifel Gerichte klären. Das ist kein Beitrag zur Entbürokratisierung. Der Wettbewerb wird wieder eingeschränkt, die Verfügbarkeit von Fachfirmen wird sich verringern. Die Gründungshürden werden sich erhöhen und Firmeninhaber (auch die mit Bestandsschutz, weil sie vor 2020 gegründet wurden) werden schwerer verkäuflich (Unternehmensnachfolge).

Der Manipulierungsgrad dieses Gesetzes wird besonders gut deutlich, wenn man sich ansieht, dass letztlich die vom „Zentralverbands des Handwerk“ (ZDH) bezahlten Gutachter für den Gesinnungsschwenk vor allem der SPD in der konzertierten Aktion ausschlaggebend waren. Ohne die Grünen wäre selbst die „Monopolkommission“ als Hüter des Wettbewerbs im Wirtschaftsausschuss nicht zu Wort gekommen. So bleibt zu konstatieren, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundestages zur „Rückvermeisterung“ im allgemeinen Klima der Besinnung auf „deutsche Tugenden“ der Meisterzwang aus kulturellen Gründen wieder eingeführt wird, um sterbende Handwerke zu schützen? Ist die Geige vielleicht nicht deutsch? Nur Orgel und Harmonium? Die Willkür dieser Gewerbezuordnung ist kaum nachvollziehbar und dürfte auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit sehr deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.

Zitat: „Für das gesetzgeberische Ziel der Qualitätssicherung handwerklicher Leistungen erscheint allerdings zweifelhaft, ob der große Befähigungsnachweis unter den veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts weiterhin als verhältnismäßig im engeren Sinne angesehen werden konnte. Hierfür ist es notwendig, dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 83, 1 <19>; 102, 197 <220>).“

Kabinettsbeschluss zum Meisterzwang

Nun hat gestern auch das Bundeskabinett den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Altmaier durchgewunken, 12 Gewerke wieder meisterpflichtig zu machen. Der IFHandwerk e.V. lehnt die Entscheidung ab und kritisiert den Beschluss als undurchdacht und unangemessen. So sollen Harmoniumbauer zwangsvermeistert werden, Geigenbauer hingegen nicht. IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle: „Der von Carsten Linnemann (CDU) initiierte Vorstoß ist wenig durchdacht und wird vor Gericht durchfallen.“ Sogar die FDP kritisiert den Beschluss. Insbesondere die Wiedereinführung der Meisterpflicht auf Grundlage des Kulturgutschutzes hält der Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen, selbst Handwerksmeister, für „verfassungs- und europarechtlich sehr schwierig“. Als nächstes muss der Bundestag über den Gesetzesvorschlag entscheiden.

Machtwort: 12 Gewerke werden wieder zwangsvermeistert

Es ist wie Weihnachten, schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ und veröffentlichte als erste die Liste der ausgewählten Gewerke, die Bundeswirtschaftsminister Altmeier und die beiden Fraktionsvize Carsten Linnemann und Sören Bartol ausgewählt haben. Und der Zentralverband des Handwerks jubelt. Freie Handwerker sollten, solange das noch kein Gesetz ist, möglichst bald eine Gewerbeanmeldung vornehmen, bevor ihnen der Zugang versperrt wird. Denn bestehende Betriebe werden ziemlich sicher Bestandsschutz genießen.

Und um diese zwölf Berufe geht es:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Die Kriterien sind nicht ganz so offensichtlich. Warum, bitte schön, sollte der Orgelbauer zwangsvermeistert werden, die Geigenbauer aber nicht? Wer wird gefährdet oder warum sind Orgeln kulturell wertvoller als Geigen? Die Rätsel bleiben, Bundeskabinett und Parlament müssen noch formell entscheiden. Solche Frage werden aber wohl eher die Gerichte klären müssen. Denn willkürlich darf die Auswahl nicht sein, ist sie aber letztlich doch. Vermutlich geht es um die quantitative Bedeutsamkeit. Und dann sind Fliesenleger und Parkettleger ganz vorne. Solche Argumente haben, wenn man Wettbewerb regulieren will, einen schweren Stand bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit.

11 Argumente gegen die „Rückvermeisterung“ im Handwerk

Nun soll im Schnelldurchgang ein Gesetz durchgepeitscht werden, welches nach Meinung von der Mehrheit der Ökonomen wie z.B. dem Sachverständigenrat oder Monopolkommission falsch ist. Der IFHandwerk e.V. und mehr als 10 andere Verbände haben sich klar gegen die „Rückvermeisterung“ positioniert.

Hier sind 11 Argumente gegen die geplante neue „Zwangsvermeisterung“:

  • Der deutsche Meisterzwang ist einzigartig: In der Europäischen Union gibt es in fast allen Ländern einen freien Marktzutritt zur selbstständigen Handwerksausübung. Betriebsinhabern aus anderen Ländern wird ihre Berufserfahrung in Deutschland anerkannt. Nur in Deutschland ist der Berufszugang im Handwerk so streng reguliert (Meisterzwang). Deutsche Handwerker ohne Meisterbrief fühlen sich – zu Recht – hierdurch diskriminiert (Inländerdiskriminierung).
  • Die Novelle bewirkte einen Gründungsboom: Der IFHandwerk e.V. streitet seit seiner Gründung für die Abschaffung des Meisterzwangs in Deutschland. Mit der Novelle der Handwerksordnung vor 15 Jahren haben wir für 53 Gewerke dieses Ziel erreicht, die verbleibenden 41, die weiterhin zulassungspflichtig sind, sind auch für Altgesellen ohne Meisterprüfung zulässig. Die Liberalisierung hat einen Gründungsboom ausgelöst, wie er von uns vorausgesagt worden ist. Die Zahl, der im deregulierten Bereich neu entstandenen Betriebe, hat sich mehr als verdreifacht: von 74.940 auf 244.273 von 2003 bis 2017.
  • Das „Prinzip Freiheit“: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen… Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden“, schreibt Artikel 12 des Grundgesetzes vor (Freiheitsprinzip). Die Ausnahme dieser Freiheit ist der Meisterzwang § 1 HWO. Ausnahmebewilligungen oder das Altgesellenprivileg sind die Ausnahme der Ausnahme: Es gibt also keinen Grund, als Bittsteller bei Handwerkskammern aufzutreten. Schließlich geht es um das Ihnen von der Verfassung zugesprochene Freiheitsgebot. Damit gilt eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Großzügigkeit, wenn Sie auch ohne Meister-brief in die Handwerksrolle eingetragen werden wollen. Statistisch kann von dieser Großzügigkeit keine Rede sein, auch wenn durch das neu geschaffene Altgesellenprivileg nach § 7b mehr Handwerker ohne Meisterbrief eingetragen wurden.
  • Rechtsklarheit statt Willkür: Im Handwerksrecht ist so gut wie alles umstritten. Unklare Gesetzesregelungen setzen Selbstständige ständigen Gefahren aus. Das Rechtsstaatsgebot nach Art. 20 GG, ein zweites Grundrecht, verlangt jedoch, dass es diese Unklarheit, wo nicht einmal Experten klar sagen können, was erlaubt und was verboten ist, gar nicht geben darf. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil gerade wieder eindrücklich bestätigt. Das gilt nicht nur fürs Handwerksrecht, sondern auch fürs Steuerrecht oder solche Regelungen wie die Soka-Bau-Abgabenpflicht. Eigentlich dürfte es diese Ärgernisse und Bürokratiehürden gar nicht geben. Im Klartext: Eine Rückvermeisterung ist unzulässig. Sie würde mehr Bürokratie bedeuten und nicht weniger!
  • Handwerkskammern können nicht für das gesamte Handwerk sprechen. Auch wenn sie meistens so tun: Unsere Mitglieder wissen, dass beim Meisterzwang nur die Interessen der Meister-Lobby vertreten werden. Und das obwohl auch Bodenleger oder Fliesenleger Handwerkskammermitglieder sind. Wer vertritt deren Interessen (außer dem IFHandwerk e.V.)? Die Meisterlobby hat in vielen Kammern keine Mehrheit mehr. So stellen z.B. in der Handwerkskammer Hamburg die Zahl der zulassungspflichtigen Anlage-A-Gewerke nur noch 40,5% der Betriebe. Von diesen sind aber viele keine Inhabergeführten Meisterbetriebe mehr, sondern werden von Altgesellen, Handwerkern mit Ausnahmebewilligungen oder Ingenieuren geführt. Zieht man also von den 40,5% diese ab, stellt die Meisterlobby vielleicht noch ein Drittel aller Betriebe im Handwerk. Damit ist klar: Wer für den Meisterzwang eintritt, vertritt nicht die Mehrheit der Kammerbetriebe.
  • Ausbildungsleistung: Ja, die Ausbildungsleistung geht zurück. Sie geht aber nicht zurück, weil vor 15 Jahren der Meisterzwang für 53 Gewerke abgeschafft wurde. Der Lehrlingsbestand ist seit Jahren rückläufig, weil sich der Lehrlingsbestand überall in der Wirtschaft dramatisch verringert hat. Es gibt nämlich insgesamt einfach weniger Lehrlinge. Ausbildung ohne Meisterbrief würde zusätzlich erschwert. Eine Aussetzung der Ausbildereignungsprüfungspflicht, das hatten wir schon mal, würde hier die Not etwas lindern. Der Lehrlingsmangel und daraus folgend der Fachkräftemangel darf jedenfalls auf keinen Fall dafür benutzt werden, unseren Mitgliedern das Handwerk zu untersagen. Nur damit die Meisterzwang-Befürworter sie wieder in Lohn und Brot (abhängige Beschäftigung) zwingen können.
  • Fachkräftemangel: Fachkräfte entstehen nicht nur durch mehr Ausbildung. Viele Fachkräfte, gerade in innovativen, neuen Wirtschaftszweigen, sind Quereinsteiger, Erfinder und Tüftler. Das lehrt auch die Geschichte der industriellen Revolution: Die war nur möglich, weil der Zunftzwang aufgehoben wurde. Das lehrt der Aufschwung der digitalen Revolution. Das Smartphone wurde von Apple in Amerika und nicht von deutschen Radio- und Fernsehtechnikern entwickelt. Hier hätte die Handwerkskammer die innovative Garagenfirma ohne Meisterbrief kurz nach der Gründung zwangsweise geschlossen. Am besten erklärt diese absurde Denkweise das bekannte Sprichwort: Übung macht den Meister. Nur nicht in Deutschland. Hier macht es angeblich nur die Meisterprüfung.
  • Meisterprüfungskosten: In bestimmten Lebensphasen ist der finanzielle und zeitliche Aufwand für Gesellen, die schon selbstständig sind und Familie haben, kam noch zu meistern. Das wird, wenn wir ehrlich sind, nicht mal von der Meisterlobby bestritten: „Jemanden zur Meisterschule zu schicken, wenn der Laden brummt, ist nicht so einfach.“ So ein ZDH-Funktionär in Berlin.
  • Meisterbrief als Qualitätssicherung: Dass eine einmal bestandene Prüfung die Qualität, Leben und Gesundheit und den Verbraucherschutz sichert, kann man nicht ernsthaft behaupten, wenn es in Zeiten des Wandels keine Fortbildung mehr gibt. Das Privileg bleibt jedoch erhalten, selbst wenn jemand, wie Fliesenlegermeister Walter Riester, dann Bundesminister wird und keinerlei Berufspraxis mehr hat. Das hat Walter Riester in einem Interview mit dem HANDWERKSBERATER ausdrücklich bestätigt. Der Meisterzwang ist kein Qualitätssicherungsinstrument.
  • Der Meisterbrief muss sich im Wettbewerb behaupten. Wenn also Verbraucher den behaupteten hohen und teuren Standard gar nicht einkaufen wollen, so die Monopolkommission in ihrem Statement, weshalb dürfen sie dann nicht jemand anderen beauftragen? Eben, weil eine Behörde es nicht will.
  • Meisterzwang als Wettbewerbsverzerrung: Das Handwerksrecht ist gerade wegen seinen unklaren Abgrenzungen hervorragend geeignet, um unliebsame Wettbewerber anzuzeigen und aus dem Rennen zu boxen. Das zeigt die Praxis-Fälle unserer Mitglieder Ronny oder Joachim, die von den Ordnungsbehörden regelrecht erpresst wurden.

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