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Bayern handelt: Zuschüsse sind bereits beantragbar.

Bayern prescht voran. Diesmal aber positiv: Nach einem Bericht des „Handelsblattes“ ist das Soforthilfeprogramm Bayern schon angelaufen. Hier werden bereits Soforthilfe-Schecks ausgestellt, der Ansturm ist riesig. Es wurden bereits 140.000 Förderanträge gestellt. Währenddessen bastelt die Schleswig-Holsteinische Landesregierung mit ihren Förderbanken noch an einem System. Bei einem Anruf war nur ein einziger Mitarbeiter im Büro, um die Hotline zu bedienen. So unterschiedlich sieht Krisenhilfe aus. Man bittet um Geduld. Ohnehin ist bis jetzt unklar, ob die Landesmittel und die Bundeshilfen ergänzend gezahlt werden oder miteinander verrechnet werden. Währenddessen hier noch überlegt wird, ob verrechnet werden soll, beläuft sich das bayeriche Antragsvolumen bereits auf 1 Mrd. Euro. Hier der Artikel:

https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/coronakrise-bayern-zahlt-bereits-wirtschafts-soforthilfen-aus-nrw-ist-noch-nicht-so-weit/25677054.html

Während die Verantwortlichen in den Ministerien selbst noch wissen, wie gehandelt werden soll, werden Sie auf den Homepages der Ministerien des Bundes und der Länder mit Informationen regelrecht überschüttet.In der Krise helfen bei Kleinunternehmen keine Kredite, sondern nur Zuschüsse. Solange nicht klar ist, ob Bundes- und Landeszuschüsse verrechnet werden, ist die wichtigste Information zum Handeln, das was der Bund angekündigt hat.

Vom Bund: 9.000-15.000€ Zuschuss. Kann man den mit den Zuschüssen der Länder kombinieren?

Diese Hilfen wurden am Montag 23.3. in einer Pressekonferenz der Bundesregierung bekannt gegeben. Sie sollen Ende der Woche vom Bundestag und Bundesrat als Gesetz beschlossen werden. Sie können sich vorstellen, dass die Beantragung über Förderbanken, Hausbank und Länderbanken nicht sofort reibungslos funktionieren wird. Die hauptsächliche Umsetzung der Kredite wird über die KfW erfolgen, die auch die Bonitätsprüfung an Stelle der Hausbank übernehmen soll, Kurzarbeitsanträge stellen Sie über die Arbeitsagentur, die schon handlungsfähig ist.

Klare Ansage des Wirtschaftsministeriums: Die Mittel des Bundes werden über die Fördereinrichtungen der Länder ausgereicht und sind kumulierbar. Konkret bedeutet das für ein Schleswig-Holsteinisches Unternehmen mit 2 Mitarbeitern: 9000€ und 5000€ = 14.000€ Zuschuss. Ein Hamburger Unternehmen it 10 Mitarbeitern erhält 15.000€ und 10.000€ = 25.000€ nicht rückzahlbare Zuwendungen. Hier die Botschaft des Ministeriums über Twitter: https://twitter.com/BMWi_Bund/status/1242463386996289537?s=20

Eine Übersicht aller Förderprogramme in den Bundesländern mit weiterführenden Informationen finden Sie hier:

https://www.mit-bund.de/corona

Eine gute Übersicht, die ständig aktualisiert wird, finden Sie auch hier: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

Wie Soloselbstständige auf die Entscheidung der Bundesregierung erfolgreich Einfluss genommen haben, lesen Sie hier:

https://www.vgsd.de/bundesfinanz-und-wirtschaftsminster-haben-hilfeprogramm-fuer-solo-selbststaendige-vorgestellt/

 

Schutz oder Einschränkung? Der Virus hat uns fest im Griff

Nicht jeder Handwerksbetrieb ist betroffen: Manche spekulieren nun darauf, dass sie umso leichter Fachkräfte bekommen. Solange die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt ist, können die Geschäfte ungehindert laufen. Aber nach Reisebann kann Ausgangssperre kommen. Dann wird es eng. Für manche ist das aber jetzt schon so, dass schlagartig der Umsatz eingebrochen ist. Messebauer beispielsweise.

Die Bundesregierung hat zugesagt, niemanden hängen zu lassen. Was heißt das praktisch? Wir wollten es genau wissen. Zusammen mit dem BAGSV (dem Bundesverband der Solo-Selbstständigen) haben wir die Lage sondiert. Hier die wichtigsten Ergebnisse vorab, von uns bewertet. Maßnahmen:

  • Kurzarbeit: Soll unbürokratisch über die Arbeitsagentur möglich sein. Nachteil: Mitarbeiter müssen einwilligen; sie verlieren ca 40% ihres Gehaltes. Aber: Kündigungen können vermieden werden, was heute wichtig ist, wenn die Krise nicht so lange dauert (was keiner weiß). Schwierig bis unmöglich ist das für Minijobs und Auszubildende, so die vorläufigen Informationen.
  • Soforthilfen wie Grundsicherung (Hartz IV). Ansprechpartner Arbeitsagentur. Soll ohne Vermögensprüfung und Einkommensprüfung möglich sein befristet. Aber nach Informationen von spiegel.de kann eine Rückforderung zeitversetzt erfolgen oder die Zuwendung in ein Darlehen umgewandet werden. Deshalb fordern viele ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dieses könnte befristet z.B. für 6 Monate als sinnvolles Experiment realisiert werden. Offen ist: Über die Finanzämter oder über die Arbeitsagentur? Letztere scheint handlungsfähiger, weil zentral, während die Finanzämter dezentral agieren.
  • Darlehen und stille Beteiligungen über Bürgschaftsbanken (Bundesländer) und Kreditanstalt für Wideraufbau. Nachteil: Meistens muss der Weg über die Hausbank erfolgen. Diese muss prüfen, verlangt Eigenkapitalnachweis (20%) und positive Fortführungsprognose. Beides könnte in der Krise jetzt schwierig werden. Deshalb fordern Selbstständigenverbände einen Nothilfefonds.
  • Krankenversicherungszahlungen: Es soll Krankenkassen geben, die sich darauf einlassen, die Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige sofort auszusetzen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Schonung der Liquidität. Über eine Einkommensbeurteilung wird am Jahresende ohnehin geprüft, wie hoch der Beitrag sein muss. Diese Maßnahme tut der Krankenkasse nicht weh, ist aber eine gute Sofortmaßnahme für Solo-Selbstständige.
  • Finanzamt: Einkommensteuervorauszahlungen stoppen. Die Krise verändert die Lage.

Forderungen  an die Politik

Ein Forderungspapier wird derzeit erarbeitet. Darin werden folgende Forderungen stehen:

  • Nothilfefonds. Diskutiert wird ein 50-Mrd.-Fonds für Selbstständige. Das könnten pro Kopf mehr als 20.000€ Soforthilfe sein. Damit könnten die wichtigsten Fixkosten gesichert werden.
  • Keine Zahlungen mehr ans Finanzamt und Sozialversicherungsträger. Sofortige Aussetzung fälliger Zahlungen, evtl. sogar Finanzhilfen als Gutschrift wie vorgezogene Verlust-Erstattungen.
  • Insolvenzrecht: Banken müssen daran gehindert werden, bei Kreditanträgen Insolvenzanträge zu stellen, weil sie den Betrieb für zahlungsunfähig halten. Insolvenzverwalter müssen gehindert werden, schon gezahlte Vergütungen zurück zu fordern.
  • Grundeinkommen, bedingungslos und unbürokratisch.
  • Bürokratiearmes Jahr: Fristenmoratorium für alle Verwaltungsakte, die ablaufen, weil durch die Krise Behördengänge unmöglich sind und vielleicht auch nur solche kleinen Schwierigkeiten, wie einen Antrag zu unterschreiben, im Homeoffice ohne Drucker einfach nicht gelingen will.